Fälle des Verschwindenlassens von Personen "enforced disappearances" beschäftigen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in jüngster Zeit in erheblichem Ausmaß und insbesondere in Bezug auf Russland. Sara Jötten unterzieht diese rasch anwachsende Judikatur einer Analyse, bei der beweisrechtliche Aspekte im Vordergrund stehen. Sie geht der Frage nach, wie den Beschwerdeführern in diesen Fällen Beweiserleichterungen gewährt werden und gewährt werden könnten. Als dogmatische Ansatzpunkte diskutiert die Autorin ein Abweichen von der grundsätzlich geltenden Beweislastverteilung und eine…mehr
Fälle des Verschwindenlassens von Personen "enforced disappearances" beschäftigen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in jüngster Zeit in erheblichem Ausmaß und insbesondere in Bezug auf Russland. Sara Jötten unterzieht diese rasch anwachsende Judikatur einer Analyse, bei der beweisrechtliche Aspekte im Vordergrund stehen. Sie geht der Frage nach, wie den Beschwerdeführern in diesen Fällen Beweiserleichterungen gewährt werden und gewährt werden könnten. Als dogmatische Ansatzpunkte diskutiert die Autorin ein Abweichen von der grundsätzlich geltenden Beweislastverteilung und eine Absenkung des Beweismaßes. Außerdem greift sie materiell-rechtliche Problematiken auf und geht insbesondere auf die aus den Konventionsrechten fließenden Ermittlungspflichten sowie auf die Verletzung der Angehörigen der verschwundenen Person in eigenen Rechten ein.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 18
Sara Jötten, geboren 1981 in Hamburg, studierte in Kiel und Valparaiso, Chile, Rechtswissenschaften. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens arbeitete sie übergangsweise im Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, bevor sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel tätig war. Ihre Promotion bei Prof. Dr. Andreas Zimmermann verfasste sie zu dem Thema "Enforced Disappearances und EMRK".
Inhaltsangabe
1. Einleitung
Das Verschwindenlassen von Personen - Aufgeworfene Probleme und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes - Gang der Darstellung
2. Die Rechte und Freiheiten der Konvention in Fällen des Verschwindenlassens
Überblick über die relevanten Rechte und Freiheiten der Konvention - Einzelne relevante Aspekte - Zusammenfassende Bewertung
3. Beweisrechtliche Probleme im Rahmen der Tatsachenfeststellung in Fällen des Verschwindenlassens
Grundzüge des Beweisrechts im Verfahren vor dem EGMR - Einzelne relevante Aspekte - Zusammenfassende Bewertung und Ausblick
4. Gegenstand und Inhalt des Urteils in Fällen des Verschwindenlassens
Berücksichtigung einer Praxis des Verschwindenlassens - Die Anordnung konkreter, fallspezifischer Abhilfemaßnahmen - Konkrete Abhilfemaßnahmen allgemeiner Art - Zusammenfassende Bewertung
Das Verschwindenlassen von Personen - Aufgeworfene Probleme und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes - Gang der Darstellung
2. Die Rechte und Freiheiten der Konvention in Fällen des Verschwindenlassens
Überblick über die relevanten Rechte und Freiheiten der Konvention - Einzelne relevante Aspekte - Zusammenfassende Bewertung
3. Beweisrechtliche Probleme im Rahmen der Tatsachenfeststellung in Fällen des Verschwindenlassens
Grundzüge des Beweisrechts im Verfahren vor dem EGMR - Einzelne relevante Aspekte - Zusammenfassende Bewertung und Ausblick
4. Gegenstand und Inhalt des Urteils in Fällen des Verschwindenlassens
Berücksichtigung einer Praxis des Verschwindenlassens - Die Anordnung konkreter, fallspezifischer Abhilfemaßnahmen - Konkrete Abhilfemaßnahmen allgemeiner Art - Zusammenfassende Bewertung
5. Abschließende Bewertung und Ausblick
Literatur- und Rechtsprechungsverzeichnis
Sachwortregister
Rezensionen
"Der von der Autorin gewählte konventionsvergleichende Ansatz trägt in hohem Maße zum Verständnis dieser schwierigen Materie bei und macht die Arbeit zu einem besonders lesenswerten Werk, [...]." Mario Hemmerling, in: MenschenRechtsMagazin, 2/2012
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