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Artikel 5 (f) der Rassendiskriminierungskonvention verlangt von seinen Mitgliedstaaten, Rassendiskriminierung beim Zugang zu Gaststätten, Restaurants und anderen Servicebetrieben zu verbieten und in diesem Bereich Gleichheit durch und vor dem Gesetz herzustellen. Die Analyse der Autorin zeigt, dass die Norm nicht den Erlass eines Antidiskriminierungsgesetzes, sondern Prävention sowie effektiven Rechtsschutz und Schadensersatz bei Zuwiderhandeln gegen das Verbot gebietet. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Recht diesem Anspruch grundsätzlich gerecht wird. Dennoch ist der…mehr

Produktbeschreibung
Artikel 5 (f) der Rassendiskriminierungskonvention verlangt von seinen Mitgliedstaaten, Rassendiskriminierung beim Zugang zu Gaststätten, Restaurants und anderen Servicebetrieben zu verbieten und in diesem Bereich Gleichheit durch und vor dem Gesetz herzustellen. Die Analyse der Autorin zeigt, dass die Norm nicht den Erlass eines Antidiskriminierungsgesetzes, sondern Prävention sowie effektiven Rechtsschutz und Schadensersatz bei Zuwiderhandeln gegen das Verbot gebietet. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Recht diesem Anspruch grundsätzlich gerecht wird. Dennoch ist der ausreichenden rechtlichen Ausgestaltung bisher keine entsprechende praktische Anwendung gefolgt.
Autorenporträt
Michaela Fries, Berlin

Rezensionen
Aus den Rezensionen:

"... Die Autorin kommt das grosse Verdienst zu, die oft und kontrovers diskutierte Frage des Zugang zu Gaststätten ohne Rassendiskriminierung anhand der Rassendiskriminierungskonvention fundiert und unter Aufarbeitung der zahlreichen Dokumente des Ausschusses zur RDK bearbeitet zu haben. ... Die Fokussierung auf die völkerrechtliche Ebene erlaubt ... eine angemessene Tiefe. Die Studie ist der Autorin ganz ausgezeichnet gelungen. Die Schlussfolgerungen sind überzeugend und lassen sich durchaus im Kontext der ... Umsetzungsdebatte zur RL 2000/43 EG verwenden. ... eine wertvolle Grundlage ..."

(http://www.socialnet.de/rezensionen/3200.php)