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Der Wettbewerb der Rechtsanwälte verschärft sich. Das erhöht die Bereitschaft, »rote Linien« des Berufsrechts zu übertreten. Die Rechtsanwaltskammern sanktionieren entsprechende Verhaltensweisen nicht mehr allein mit den Mitteln des Berufsrechts, sondern setzen stärker als in der Vergangenheit auch ihr wettbewerbsrechtliches Verfolgungsinstrumentarium ein. Daraus erwächst ein Spannungsverhältnis zwischen zivilprozessualen Handlungsspielräumen und öffentlich-rechtlichen Bindungen. Wie es aufzulösen ist, hat die Rechtsprechung bislang nur schemenhaft umrissen. Dieser Aufgabe stellt sich das…mehr

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Produktbeschreibung
Der Wettbewerb der Rechtsanwälte verschärft sich. Das erhöht die Bereitschaft, »rote Linien« des Berufsrechts zu übertreten. Die Rechtsanwaltskammern sanktionieren entsprechende Verhaltensweisen nicht mehr allein mit den Mitteln des Berufsrechts, sondern setzen stärker als in der Vergangenheit auch ihr wettbewerbsrechtliches Verfolgungsinstrumentarium ein. Daraus erwächst ein Spannungsverhältnis zwischen zivilprozessualen Handlungsspielräumen und öffentlich-rechtlichen Bindungen. Wie es aufzulösen ist, hat die Rechtsprechung bislang nur schemenhaft umrissen. Dieser Aufgabe stellt sich das Werk. Es lotet die verfassungsrechtlichen Grenzen der Parallelität wettbewerbsrechtlicher Verfolgung und berufsrechtlicher Sanktionen aus. Als untersuchte Referenzgruppe zieht es die Rechtsanwaltschaft heran, bezieht aber stets die Parallelregelungen anderer verkammerter Berufe mit in ihre Betrachtung ein. Die Monografie versteht sich als Grundlagenwerk zur Erforschung der Möglichkeiten und Grenzen wettbewerbsrechtlicher Verfahren der Berufskammern gegenüber ihren eigenen Mitgliedern.
Autorenporträt
Prof. Dr. Mario Martini ist seit 2010 Inhaber eines Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der Universität Speyer. Bis April 2010 hatte er eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München inne. Rufe an die Universitäten Augsburg, Passau und an die Leibniz Universität Hannover hat er abgelehnt. Im Jahr 2006 habilitierte er sich an der Bucerius Law School mit der Arbeit "Der Markt als Instrument hoheitlicher Verteilungslenkung". Im Jahre 1999 wurde er mit einer umweltrechtlichen Arbeit promoviert. Die Forschungsschwerpunkte von Mario Martini liegen im IT-Recht, Umweltrecht, Gesundheitsrecht sowie im Öffentlichen Wirtschaftsrecht.