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Diese Arbeit befasst sich mit dem Recht des Künstlers, Entstellungen und andere Beeinträchtigungen seines Werkes zu verbieten (§ 14 UrhG). Zwar steht dem Eigentümer eines erworbenen Kunstwerkes einerseits grundsätzlich das Recht zu, nach Belieben mit seinem Werkstück verfahren zu dürfen. Andererseits stellt das Kunstwerk gleichzeitig ein geistiges Werk dar, welches als Immaterialgut bis siebzig Jahre nach dem Tod des Künstlers urheberrechtlich geschützt ist. Diese Spannungslage zwischen dem Künstler und denjenigen, die mit seinen Werken umgehen, führt häufig zu Konflikten, insbesondere im…mehr

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Produktbeschreibung
Diese Arbeit befasst sich mit dem Recht des Künstlers, Entstellungen und andere Beeinträchtigungen seines Werkes zu verbieten (§ 14 UrhG). Zwar steht dem Eigentümer eines erworbenen Kunstwerkes einerseits grundsätzlich das Recht zu, nach Belieben mit seinem Werkstück verfahren zu dürfen. Andererseits stellt das Kunstwerk gleichzeitig ein geistiges Werk dar, welches als Immaterialgut bis siebzig Jahre nach dem Tod des Künstlers urheberrechtlich geschützt ist. Diese Spannungslage zwischen dem Künstler und denjenigen, die mit seinen Werken umgehen, führt häufig zu Konflikten, insbesondere im Hinblick auf die Vernichtung, die Restaurierung und die Ausstellung vor allem zeitgenössischer Kunstwerke. Im Rahmen dieser Arbeit sollen Lösungen für derartige Konflikte aufgezeigt werden.

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Autorenporträt
Donata von Gruben, geboren 1985 in Stade, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und an der Universität Münster, wo sie 2008 ihr Erstes Staatsexamen absolvierte. Ihr Zweites Staatsexamen absolvierte sie 2010 in Berlin. Seit 2011 ist sie als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht tätig.