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Alexander Proelß widmet sich der Vermeidung und Lösung von Rechtsprechungskonflikten zwischen dem Bundesverfassungsgericht einerseits und der überstaatlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Internationalen Gerichtshof andererseits. Diese Konflikte können sich aus der Überlagerung gerichtlicher Zuständigkeiten im Rahmen des bestehenden Mehr-Ebenen-Systems der friedlichen Streitbeilegung ergeben. Vom Standpunkt des positiven Rechts aus analysiert der Autor Anwendbarkeit, dogmatische Verortung,…mehr

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Produktbeschreibung
Alexander Proelß widmet sich der Vermeidung und Lösung von Rechtsprechungskonflikten zwischen dem Bundesverfassungsgericht einerseits und der überstaatlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Internationalen Gerichtshof andererseits. Diese Konflikte können sich aus der Überlagerung gerichtlicher Zuständigkeiten im Rahmen des bestehenden Mehr-Ebenen-Systems der friedlichen Streitbeilegung ergeben. Vom Standpunkt des positiven Rechts aus analysiert der Autor Anwendbarkeit, dogmatische Verortung, Reichweite und Konsequenzen von prozeduralen und prozessualen Mechanismen, die den verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab bzw. die entsprechende Kontrolldichte und damit letztlich die Kompetenzen des BVerfG determinieren. Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Bonn und Tübingen; wiss. Mitarbeiter und Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen; wiss. Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; 2007-10 Professor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Seerecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; seit 2010 Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht, an der Universität Trier und Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht (IUTR) der Universität Trier.

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Autorenporträt
Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Bonn und Tübingen; wiss. Mitarbeiter und Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen; wiss. Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; 2007-10 Professor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Seerecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; seit 2010 Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht, an der Universität Trier und Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht (IUTR) der Universität Trier.