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Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 1,0, Universität Duisburg-Essen, Veranstaltung: Anthropologie und Staatsauffassung im klassischen und neuzeitlichen Denken, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verständnis vom Menschen als von Natur aus freies Wesen ist erstmals in der neueren Zeit bei Jean-Jacques Rousseau zur Grundlage der Politik geworden. Seine staatsphilosophische Theorie, die 1762 in seinem Hauptwerk, dem "Contrat social" erschien, beschäftigt noch heute viele Wissenschaftler.In Rousseaus Entwurf einer legitimen,…mehr

Produktbeschreibung
Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 1,0, Universität Duisburg-Essen, Veranstaltung: Anthropologie und Staatsauffassung im klassischen und neuzeitlichen Denken, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verständnis vom Menschen als von Natur aus freies Wesen ist erstmals in der neueren Zeit bei Jean-Jacques Rousseau zur Grundlage der Politik geworden. Seine staatsphilosophische Theorie, die 1762 in seinem Hauptwerk, dem "Contrat social" erschien, beschäftigt noch heute viele Wissenschaftler.In Rousseaus Entwurf einer legitimen, politischen Ordnung ist die Bewahrung menschlicher Freiheit Ausgangs- und Mittelpunkt des gesamten Werkes. Hieraus ergeben sich auch die Probleme: Wie kann die Freiheit in der Gesellschaft existieren, wenn doch das Zusammenleben im Grunde immer eine Beschränkung der persönlichen Freiheit nach sich zieht? Und wie lässt sich daraufhin angesichts des rousseauschen Freiheitsrechts Herrschaft legitimieren?Die folgende Arbeit beginnt mit der Darstellung des Naturzustandes, in dem die Menschen unabhängig lebten und allein auf ihre Bedürfnisbefriedigung fixiert waren. Durch die Vervollkommnungsfähigkeit der Menschen und die damit einhergehenden Entwicklungen wandelte sich der Naturzustand in einen Konfliktzustand. Rousseau hatte eine klare Vorstellung von der Strukturierung einer Gesellschaft, in der die Menschen ihre Freiheit bewahren und sogar zu einer höheren, der bürgerlichen Freiheit, finden konnten.Daraufhin wird der Gesellschaftsvertrag in seinen wichtigsten Punkten vorgestellt und in Bezug auf seinen Freiheitsbegriff und die Beziehung zwischen Freiheit und Gesetz untersucht. Dazu gehört auch der von Rousseau angesprochene Zwang zur Freiheit Dieser Grundsatz in Rousseaus Staats- und Freiheitskonzeption hat zu verschiedenen Interpretationen geführt. Rousseaus radikale Sichtweise brachte ihm häufig den Vorwurf eines totalitaristischen Ansatzes ein. Es stellt sich nun die Frage, ob man Rousseau als einen totalitären Vordenker bezeichnen kann, oder ob er wirklich ausschließlich auf die Freiheitsbewahrung der Menschen fixiert war und sich einige Widersprüche einfach als "Denkfehler" oder terminologische Nachlässigkeiten erklären lassen. Dazu werden die Widersprüche in seiner Staats- und Freiheitslehre dargestellt und die totalitären sowie liberalen Merkmale seiner Theorie aufgezeigt.
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