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Das staatsschuldenrechtliche Regime für die Bundesrepublik Deutschland ist äußerst komplex und beruht auf unterschiedlichen Rechtsquellen, vom europäischen Völker- und Unionsrecht über die Vorgaben des Grundgesetzes bis hin zur Ausgestaltung durch Bundesgesetz und Rechtsverordnung. Vor diesem Hintergrund ermöglicht die Arbeit ein besseres Verständnis des staatsschuldenrechtlichen Regimes. Sie bietet einen umfassenden Überblick über die staatsschuldenrechtlichen Vorgaben, analysiert die Normen und ihre Funktionsweise im Detail und ordnet sie sodann in den rechtlichen Gesamtzusammenhang ein. Auf…mehr

Produktbeschreibung
Das staatsschuldenrechtliche Regime für die Bundesrepublik Deutschland ist äußerst komplex und beruht auf unterschiedlichen Rechtsquellen, vom europäischen Völker- und Unionsrecht über die Vorgaben des Grundgesetzes bis hin zur Ausgestaltung durch Bundesgesetz und Rechtsverordnung. Vor diesem Hintergrund ermöglicht die Arbeit ein besseres Verständnis des staatsschuldenrechtlichen Regimes. Sie bietet einen umfassenden Überblick über die staatsschuldenrechtlichen Vorgaben, analysiert die Normen und ihre Funktionsweise im Detail und ordnet sie sodann in den rechtlichen Gesamtzusammenhang ein. Auf diese Weise verdeutlicht die Arbeit nicht nur die konkreten Vorgaben der Kreditaufnahme, sondern erörtert und beantwortet zudem zentrale Rechtsfragen des weitreichend novellierten Staatschuldenrechts. Sie ermöglicht damit auch eine Beurteilung, ob die Normen geeignet sind, die Kreditaufnahme des Staates nachhaltig zu begrenzen.
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Rezensionen
"Fazit: Der Weg zu gesunden öffentlichen Finanzen ist bekanntermaßen steinig. Die geltende Rechtsgemengelage ist hochverdichtet und kompliziert. Das erklärte Ziel des Buches eines besseren Verständnisses des staatsschuldenrechtlichen Regelwerks wird allemal erreicht. Der Leser geht mit hohem Erkenntnisgewinn aus der Lektüre und ist für künftige Diskussionen gerüstet, einschließlich einer originellen Finanzkontrollerweiterungsidee." Prof. Dr. Norbert Janz, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 6/2019