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Wahre und nachweisbare Begebenheiten über menschenrechts- verletzende Arbeitsbedingungen in einem ehemaligen Hamburger Staatsbetrieb. Damalige Mitarbeiter wurden in einer Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße (GUF) für schwerstkriminelle, gewalttätige und psychiatrisch behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche durch den damaligen Senat der Stadt Hamburg bei Gewaltübergriffen von Jugendlichen , aber durch menschenrechtsverletzenden Arbeitsbedingungen allein gelassen. In einem Prozessgeschehen wegen berechtigter Schmerzensgeldforderungen vor dem Hamburger Arbeitsgericht wurde ein…mehr

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Produktbeschreibung
Wahre und nachweisbare Begebenheiten über menschenrechts- verletzende Arbeitsbedingungen in einem ehemaligen Hamburger Staatsbetrieb. Damalige Mitarbeiter wurden in einer Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße (GUF) für schwerstkriminelle, gewalttätige und psychiatrisch behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche durch den damaligen Senat der Stadt Hamburg bei Gewaltübergriffen von Jugendlichen , aber durch menschenrechtsverletzenden Arbeitsbedingungen allein gelassen. In einem Prozessgeschehen wegen berechtigter Schmerzensgeldforderungen vor dem Hamburger Arbeitsgericht wurde ein Prozess meiner Tochter gegen die FH Hamburg durch den Vorsitzenden Richter nachweislich ohne Urteil und ohne erforderliche Beweiserhebung abgebrochen. Die Justizbehörde , höchste Gerichte, bis hin zum Verfassungsgericht,stellten sich schützend vor nachweisbare, rechtsverletzende Handlungsweisen dieses Richters.

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Autorenporträt
Der Autor ist 77 Jahre alt und ist in Ostpreußen geboren. Nach der Schule und einer Schiffsbaulehre in Schleswig-Holstein war er 41 Jahre lang Polizeibeamter in Schleswig-Holstein. Auf die Idee, dieses Buch zu schreiben, kam er, als seine Tochter nach psychisch nicht behandelten Arbeitsunfällen und sonstigen Extrembelastungen von dem Arbeitgeber, der Stadt Hamburg , sozusagen entwürdigend in die Erwerblosenrente / Armut entlassen wurde. Er war derjenige, der das rechtsverletzende Prozessgeschehen vor dem Arbeitsgericht Hamburg in allen Einzelheiten beobachtete und die verwerflichen nicht dem Recht entsprechenden Verfahrensabläufe sofort nach dem Prozessablauf zu Papier brachte. Derartige rechtsverletzende Handlungsweisen eines Richters waren ihm aus seiner bisherigen Polizeipraxis bisher nicht bekannt.