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Die vorliegende Dissertation entstand im Rahmen des Graduiertenkollegs "Die Zukunft des Europäischen Sozialmodells" an der Georg-August-Universität (Prof. Dr. Hansjörg Otto), Göttingen. Ihr Gegenstand ist die legitimatorische Beurteilung des Sozialen Dialogs i.S.d. Art. 138 f. EGV vor dem Hintergrund des gemeinschaftsrechtlichen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips.
An der demokratischen Legitimation des Sozialen Dialogs bestehen zahlreiche Zweifel: Die Vorschriften über den Sozialen Dialog eröffnen den Sozialpartnern die Möglichkeit, Vereinbarungen zu schließen, die durch Ratsbeschluß zu
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Produktbeschreibung
Die vorliegende Dissertation entstand im Rahmen des Graduiertenkollegs "Die Zukunft des Europäischen Sozialmodells" an der Georg-August-Universität (Prof. Dr. Hansjörg Otto), Göttingen. Ihr Gegenstand ist die legitimatorische Beurteilung des Sozialen Dialogs i.S.d. Art. 138 f. EGV vor dem Hintergrund des gemeinschaftsrechtlichen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips.

An der demokratischen Legitimation des Sozialen Dialogs bestehen zahlreiche Zweifel: Die Vorschriften über den Sozialen Dialog eröffnen den Sozialpartnern die Möglichkeit, Vereinbarungen zu schließen, die durch Ratsbeschluß zu Gemeinschaftsrecht werden können. An diesem Verfahren sind formal Kommission und Rat, nicht aber das Europäische Parlament beteiligt. Vielmehr üben die Sozialpartner auch faktisch den maßgeblichen Einfluß auf die Rechtsetzungsakte aus. Im Vergleich zu den sonstigen im EGV geregelten Rechtsetzungsverfahren, die eine Beteiligung des Europäischen Parlaments vorsehen, scheinen die Sozialpartner an seine Stelle zu treten. Diesen Eindruck bestärkt das EuG, demzufolge die Sozialpartner die fehlende Beteiligung des Parlaments ersetzen und der Gemeinschaftsmaßnahme die erforderliche Legitimation verleihen können. Ziel ist es, diese Zweifel auf ihre Berechtigung zu untersuchen.

Dabei wählt Ursula Spieß unter Einbeziehung rechtsvergleichender Aspekte erstmals das gemeinschaftsrechtliche Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip als Maßstab, nach dem sie ihre Beurteilung ausrichtet. Sie leistet damit einen Beitrag zur Beteiligung der Sozialpartner an der Rechtsetzung sowohl auf der Gemeinschaftsebene als auch auf der nationalen Ebene des Tarifrechts. Wie die Untersuchung zeigt, sind Zweifel an der demokratischen Legitimation nur zum Teil berechtigt.