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Auch zwanzig Jahre nach dem "Kruzifixbeschluss" hat die Frage nach der Zulässigkeit religiöser Symbole in staatlichen Einrichtungen nicht an Aktualität verloren. Unzureichend geklärt ist allerdings bislang, wie sich die Konfrontation mit einem getragenen oder angebrachten Symbol in tatsächlicher Hinsicht auf den Symbolbetrachter auswirkt. Für die Grundrechtsrelevanz der Konfrontationssituation ist dieser Aspekt jedoch entscheidend. Eine tragfähige rechtliche Bewertung muss deshalb auch sozial- und religionspsychologische Erkenntnisse berücksichtigen und diese in den grundrechtlichen Kontext…mehr

Produktbeschreibung
Auch zwanzig Jahre nach dem "Kruzifixbeschluss" hat die Frage nach der Zulässigkeit religiöser Symbole in staatlichen Einrichtungen nicht an Aktualität verloren. Unzureichend geklärt ist allerdings bislang, wie sich die Konfrontation mit einem getragenen oder angebrachten Symbol in tatsächlicher Hinsicht auf den Symbolbetrachter auswirkt. Für die Grundrechtsrelevanz der Konfrontationssituation ist dieser Aspekt jedoch entscheidend. Eine tragfähige rechtliche Bewertung muss deshalb auch sozial- und religionspsychologische Erkenntnisse berücksichtigen und diese in den grundrechtlichen Kontext stellen. Das erfordert eine besondere Ausdifferenzierung der grundrechtlichen Schutzbereiche sowie eine entsprechend abgestufte Subsumtion auf der Eingriffsebene. Mit diesem Ansatz kann Sarah Röhrig fundierte Aussagen über die Zulässigkeit religiöser Symbole in staatlichen Einrichtungen aus grundrechtlicher Perspektive treffen.
Autorenporträt
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln, 2011 erste Staatsprüfung; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kirchenrecht und rheinische Kirchenrechtsgeschichte der Universität Köln; seit 2014 Referendariat am Landgericht Köln, daneben wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Kirchenrecht und rheinische Kirchenrechtsgeschichte.