»Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet« ist der erste Satz von Carl Schmitts Schrift »Politische Theologie«. Er wird national und international zitiert, oft ohne Nennung des Urhebers, so dass ein weiteres Diktum Schmitts zutrifft, dass er 'Gemeingut aller Gebildeten' geworden ist. Die kleine Schrift über Begriff und Problem der Souveränität, Dezisionismus, Politische Theologie als Soziologie juristischer Begriffe und die der Gegenrevolution wird seit Erscheinen im Jahr 1922 bis heute besprochen, gedeutet und kritisiert. Die 11. Auflage enthält Satzkorrekturen aus Schmitts Handexemplar und ein Personenverzeichnis.…mehr
»Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet« ist der erste Satz von Carl Schmitts Schrift »Politische Theologie«. Er wird national und international zitiert, oft ohne Nennung des Urhebers, so dass ein weiteres Diktum Schmitts zutrifft, dass er 'Gemeingut aller Gebildeten' geworden ist. Die kleine Schrift über Begriff und Problem der Souveränität, Dezisionismus, Politische Theologie als Soziologie juristischer Begriffe und die der Gegenrevolution wird seit Erscheinen im Jahr 1922 bis heute besprochen, gedeutet und kritisiert. Die 11. Auflage enthält Satzkorrekturen aus Schmitts Handexemplar und ein Personenverzeichnis.
Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933-1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (»Freund-Feind-Theorie«) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.
Inhaltsangabe
Vorbemerkung zur zweiten Ausgabe I. Definition der Souveränität Souveränität und Ausnahmezustand – Der Souveränitätsbegriff bei Bodin und in der naturrechtlichen Staatslehre als Beispiel für die begriffliche Verbindung von Souveränität und Ausnahmezustand – Ignorierung des Ausnahmefalles in der Doktrin des liberalen Rechtsstaates – Allgemeine Bedeutung des verschiedenartigen wissenschaftlichen Interesses an Regel (Norm) oder Ausnahme II. Das Problem der Souveränität als Problem der Rechtsform und der Entscheidung Neuere Schriften zur Staatslehre: Kelsen, Krabbe, Wolzendorff – Die Eigenart der Rechtsform (gegenüber der technischen oder ästhetischen Form), beruhend auf der Dezision – Inhalt der Entscheidung und Subjekt der Entscheidung und die selbständige Bedeutung der Entscheidung an sich – Hobbes als Beispiel »dezisionistischen« Denkens III. Politische Theologie Theologische Vorstellungen in der Staatslehre – Soziologie juristischer Begriffe, insbesondere des Souveränitätsbegriffes – Die Übereinstimmung der sozialen Struktur einer Epoche mit ihrem metaphysischen Weltbild, insbesondere Monarchie und theistisches Weltbild – Übergang von Transzendenzvorstellungen zur Immanenz vom 18. zum 19. Jahrhundert (Demokratie, organische Staatslehre, Identität von Recht und Staat) IV. Zur Staatsphilosophie der Gegenrevolution (de Maistre, Bonald, Donoso Cortes) Dezisionismus in der Staatsphilosophie der Gegenrevolution – Autoritäre und anarchistische Theorien auf der Grundlage des Gegensatzes der Thesen vom »natürlich bösen« und »natürlich guten« Menschen – Die Stellung der liberalen Bourgeoisie und deren Definition durch Donoso – Ideengeschichtliche Entwicklung von der Legitimität zur Diktatur
Vorbemerkung zur zweiten Ausgabe I. Definition der Souveränität Souveränität und Ausnahmezustand – Der Souveränitätsbegriff bei Bodin und in der naturrechtlichen Staatslehre als Beispiel für die begriffliche Verbindung von Souveränität und Ausnahmezustand – Ignorierung des Ausnahmefalles in der Doktrin des liberalen Rechtsstaates – Allgemeine Bedeutung des verschiedenartigen wissenschaftlichen Interesses an Regel (Norm) oder Ausnahme II. Das Problem der Souveränität als Problem der Rechtsform und der Entscheidung Neuere Schriften zur Staatslehre: Kelsen, Krabbe, Wolzendorff – Die Eigenart der Rechtsform (gegenüber der technischen oder ästhetischen Form), beruhend auf der Dezision – Inhalt der Entscheidung und Subjekt der Entscheidung und die selbständige Bedeutung der Entscheidung an sich – Hobbes als Beispiel »dezisionistischen« Denkens III. Politische Theologie Theologische Vorstellungen in der Staatslehre – Soziologie juristischer Begriffe, insbesondere des Souveränitätsbegriffes – Die Übereinstimmung der sozialen Struktur einer Epoche mit ihrem metaphysischen Weltbild, insbesondere Monarchie und theistisches Weltbild – Übergang von Transzendenzvorstellungen zur Immanenz vom 18. zum 19. Jahrhundert (Demokratie, organische Staatslehre, Identität von Recht und Staat) IV. Zur Staatsphilosophie der Gegenrevolution (de Maistre, Bonald, Donoso Cortes) Dezisionismus in der Staatsphilosophie der Gegenrevolution – Autoritäre und anarchistische Theorien auf der Grundlage des Gegensatzes der Thesen vom »natürlich bösen« und »natürlich guten« Menschen – Die Stellung der liberalen Bourgeoisie und deren Definition durch Donoso – Ideengeschichtliche Entwicklung von der Legitimität zur Diktatur
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