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Armin von Bogdandy formuliert eine Konzeption der Rechtsetzung, die die Rechtsregime der deutschen Rechtssatzformen im Vergleich mit der Rechtslage in vier anderen europäischen Staaten unter Einbeziehung politikwissenschaftlicher und philosophischer Erkenntnisse neu entfaltet. Er zeigt, daß das Rechtsregime der Rechtsetzung treffender formuliert werden kann, wenn drei Eckpunkte der herkömmlichen Dogmatik aufgegeben und durch drei neue ersetzt werden. Dazu gehört erstens, daß die politische Gestaltung der Rechtsordnung nicht vom Parlament, sondern von der Regierung aus zu verstehen ist.…mehr

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Produktbeschreibung
Armin von Bogdandy formuliert eine Konzeption der Rechtsetzung, die die Rechtsregime der deutschen Rechtssatzformen im Vergleich mit der Rechtslage in vier anderen europäischen Staaten unter Einbeziehung politikwissenschaftlicher und philosophischer Erkenntnisse neu entfaltet. Er zeigt, daß das Rechtsregime der Rechtsetzung treffender formuliert werden kann, wenn drei Eckpunkte der herkömmlichen Dogmatik aufgegeben und durch drei neue ersetzt werden. Dazu gehört erstens, daß die politische Gestaltung der Rechtsordnung nicht vom Parlament, sondern von der Regierung aus zu verstehen ist. Außerdem kann zweitens das Recht der Rechtsetzung nicht in der Zweiteilung Gesetz - Verordnung entworfen werden, sondern muß als ein System unterschiedlich aufwendiger Regime betrachtet werden, die aufeinander arbeitsteilig abgestimmt sind. Und drittens muß Rechtsetzung nicht allein als ein einseitiger Hoheitsakt, sondern auch als ein Ergebnis umfänglicher kooperativer Prozesse unter Einbeziehung einer Vielzahl von Beteiligten konzipiert werden. Armin von Bogdandy zeigt, wie in dieser Konzeption die verfassungsrechtlichen Partizipations-, Schutz- und Bewirkungsaufträge besser als im traditionellen Modell realisiert werden können. Geboren 1960; 1979-84 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Rom; 1981-87 Studium der Philosophie an der Universität Freiburg und der FU Berlin; 1987 M.A. in Philosophie; 1988 Promotion zum Dr. jur.; 1989 zweites jurist. Staatsexamen; 1989 wiss. Mitarbeiter an der FU Berlin; 1994-96 Forschungsaufenthalte in Madrid, Warwick (GB), Rom, Fiesole; 1996 Habilitation; 1996/97 Lehrstuhlvertretung an der Humboldt-Universität zu Berlin; seit 1997 Professor für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt am Main.

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