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Auf welchen Wissensgrundlagen beruht richterliche Entscheidungsfindung? Auf welche Annahmen über den Sozialstaat und seine Voraussetzungen können sich das Recht und dann auch die gerichtlichen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit beziehen?Diesen Fragen und somit insbesondere der Beziehung der rechtsprechenden Tätigkeit zum gesellschaftlichen Wissenssystem widmete sich 46. Richterwoche. Anlässlich des 60-jährigen Bestehens des Bundessozialgerichts trafen Sozialrichterinnen und Sozialrichter und die Wissenschaften themenbezogen aufeinander. In acht zentralen Praxisfeldern - Alterssicherung…mehr

Produktbeschreibung
Auf welchen Wissensgrundlagen beruht richterliche Entscheidungsfindung? Auf welche Annahmen über den Sozialstaat und seine Voraussetzungen können sich das Recht und dann auch die gerichtlichen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit beziehen?Diesen Fragen und somit insbesondere der Beziehung der rechtsprechenden Tätigkeit zum gesellschaftlichen Wissenssystem widmete sich 46. Richterwoche. Anlässlich des 60-jährigen Bestehens des Bundessozialgerichts trafen Sozialrichterinnen und Sozialrichter und die Wissenschaften themenbezogen aufeinander. In acht zentralen Praxisfeldern - Alterssicherung und Erwerbsminderung, - Pflege,- Gesundheit,- Arbeitsmarktpolitik,- Armut und Unterversorgung,- Unterhaltsverband,- Behinderung und Rehabilitation und- strukturelle Probleme der Finanzierung der sozialen Sicherheitwurden die Schnittflächen zwischen Wissenschaften und Sozialgerichtsbarkeit nur allzu deutlich. Berücksichtigung fanden die Rechtswissenschaft, die Volkswirtschaftslehre, die Soziologie sowie die Politikwissenschaft und Geschichte, zudem auf ihre Weise aber auch die Sozialethik in den Theologien. Während der erste Band "Denkschrift 60 Jahre Bundessozialgericht" eine Art fächerübergreifendes Resümee wissenschaftlicher Erkenntnisse zum deutschen Sozialstaat ist, konzertiert sich der zweite Band vielmehr auf das Verhältnis richterlicher Entscheidungsfindung und der Wissenschaften vom Sozialstaat.
Autorenporträt
Ulrich Becker, geb. 1960, Prof. Dr. iur., LL.M., ist Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht in München.