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Mittels share deal erworbene Kapitalgesellschaften weisen vielfach steuerliche Verlustvorträge und/oder laufende Verluste auf. In wirtschaftlicher Hinsicht ist dann ein sog. subjektbezogener Verlusttransfer möglich. Jedoch finden sich weltweit Regime, die diesen Verlusttransfer im Zielkonflikt von Missbrauchsvermeidung einerseits und objektivem Nettoprinzip andererseits zu beschränken suchen. Die Einführung der Vorschrift des § 8c KStG wurde vorliegend zum Anlass genommen, rechtsvergleichend umfassend zu untersuchen, wie mit dieser Thematik de lege lata umgegangen wird. Auf der Grundlage der…mehr

Produktbeschreibung
Mittels share deal erworbene Kapitalgesellschaften weisen vielfach steuerliche Verlustvorträge und/oder laufende Verluste auf. In wirtschaftlicher Hinsicht ist dann ein sog. subjektbezogener Verlusttransfer möglich. Jedoch finden sich weltweit Regime, die diesen Verlusttransfer im Zielkonflikt von Missbrauchsvermeidung einerseits und objektivem Nettoprinzip andererseits zu beschränken suchen. Die Einführung der Vorschrift des § 8c KStG wurde vorliegend zum Anlass genommen, rechtsvergleichend umfassend zu untersuchen, wie mit dieser Thematik de lege lata umgegangen wird. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Rechtsvergleichung zwischen den Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz, Vereinigtes Königreich und USA wird darüber hinausgehend de lege ferenda ein eigener, sachgerechterer Regelungsvorschlag entwickelt. Dieser stellt nicht nur allein auf eine qualifizierte Anteilsübertragung ab, sondern rekurriert auch auf ein zusätzliches Element auf der Ebene der Kapitalgesellschaft selbst.

Die Arbeit wurde auf der 71. Jahrestagung der International Fiscal Association (IFA) in Rio de Janeiro mit dem Mitchell B. Carroll Prize 2017 ausgezeichnet.
Autorenporträt
Carsten Hohmann studierte an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaft mit dem Wahlfach »Steuerrecht« und schloss die dortige wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung im Schwerpunktbereich »Finanzen mit Steuern« ab. Zudem absolvierte er ein LL.M.-Studium an der University of Cambridge. Seine rechtsvergleichende Dissertation verfasste Carsten Hohmann zu weiten Teilen am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München. Während seines Referendariats im OLG-Bezirk München arbeitete er unter anderem am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Wirtschafts- und Steuerrecht, der Ludwig-Maximilians-Universität München, im Bereich Steuerrecht des Münchner Standorts einer internationalen Wirtschaftskanzlei sowie beim IX. Senat des Bundesfinanzhofs. Nach Abschluss seiner Zweiten Juristischen Staatsprüfung war Carsten Hohmann zunächst als Rechtsanwalt im Bereich des Steuerrechts in München tätig. Mittlerweile ist er Richter beim Hessischen Finanzgericht in Kassel.
Rezensionen
»Der Streifzug hat noch einmal den Ist-Zustand nach dem Verdikt des BVerfG aufgezeigt. Es zeigt zudem die Folgeeffekte und die (erfahrungsgetragen recht pessimistische) Sicht auf das, was kommen sollte und mag. Wer sich umfassend darüber ins Bild setzen will, wohin die Reise geht, dem sei unbedingt die Lektüre der soeben erschienenen Dissertation von Carsten Hohmann ans Herz gelegt, die das Ergebnis des Besprechungsbeschlusses geradezu vorwegnimmt und die dem BVerfG bei seiner Entscheidung Pate gestanden haben könnte. Sie zeigt erschöpfend die Probleme auf, die Genese der deutschen Regelungen ebenso wie ausgewählter ausländischer Konzepte, vor allem aber bietet sie konzise Lösungsvorschläge an. [...]« Auszug aus dem Artikel von Prof. Dr. Dietmar Gosch, GmbHR 2017, 695-700

»Neben der hohen Qualität der rechtsvergleichenden Untersuchung beeindruckt das Werk auch in quantitativer Hinsicht. Auf mehr als 1000 Seiten - verteilt auf zwei Bände - setzt der Autor im gegenständlichen Kontext neue Maßstäbe und liefert mit seiner Dissertation sowohl aus rechtsdogmatischer als auch aus rechtspolitischer Sicht einen wertvollen Beitrag zur Durchdringung und Weiterentwicklung des körperschaftsteuerlichen Verlustverwertungsregimes. Vor diesem Hintergrund wundert es auch nicht, dass die Arbeit mit dem diesjährigen Mitchell B. Carroll-Preis der Internationalen Fiscal Association ausgezeichnet wird.« Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann, in: Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Heft 4/2017