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Investmentaktien- und Kapitalanlagegesellschaften sind erst seit Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetzes am 01.01.2004 zur Auflage von Hedgefonds in Deutschland ermächtigt. Das jahrelang zu beobachtende Regelungsdefizit hat dazu geführt, dass die Anlageklasse Hedgefonds in der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur nur ein Schattendasein geführt hat. Vor diesem Hintergrund konzentriert sich Andreas Graef auf das für die Errichtung deutscher Single- und Dach-Hedgefonds maßgebliche aufsichtsrechtliche Regelungswerk.
Anders als in Deutschland gehört in den Vereinigten Staaten
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Produktbeschreibung
Investmentaktien- und Kapitalanlagegesellschaften sind erst seit Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetzes am 01.01.2004 zur Auflage von Hedgefonds in Deutschland ermächtigt. Das jahrelang zu beobachtende Regelungsdefizit hat dazu geführt, dass die Anlageklasse Hedgefonds in der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur nur ein Schattendasein geführt hat. Vor diesem Hintergrund konzentriert sich Andreas Graef auf das für die Errichtung deutscher Single- und Dach-Hedgefonds maßgebliche aufsichtsrechtliche Regelungswerk.

Anders als in Deutschland gehört in den Vereinigten Staaten von Amerika die aus rund 7.000 Mitgliedern bestehende Hedgefonds-Gemeinde seit mehr als einem Jahrzehnt zu den Schwergewichten auf den dortigen Finanzmärkten. Daher ist die Ausgangssituation für die Auflage von Hedgefonds in Deutschland und in den Vereinigen Staaten von Amerika grundlegend verschieden. Um Unterschiede gegenüber der deutschen Rechtslage identifizieren zu können, werden die aufsichtsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Hedgefonds in den Vereinigten Staaten von Amerika aus einer rechtsvergleichenden Perspektive beleuchtet.

Die unterschiedlichen Ansätze zur Überwachung von Hedgefonds in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika bieten nicht nur Anlass zur Reflexion über den in beiden Ländern erreichten Grad der Liberalisierung. Der Autor setzt sich auch intensiv mit den positiven wie negativen Impulsen des Anlagemodells auf die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte auseinander. Dabei deckt er bestehende Schwachstellen der aufsichtsrechtlichen Regelungsregime auf und entwickelt Möglichkeiten zur Beseitigung der Regelungsdefizite.