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Die Arbeit begründet die Vorlageberechtigung von Sportschiedsgerichten zum EuGH in drei einander teilweise ergänzenden Ansätzen. Neben einer umfassenden Auslegung des Art. 267 AEUV ist Ausgangspunkt der Untersuchung die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die vom EuGH aufgestellten Kriterien zur Vorlageberechtigung werden dabei zunächst auf Sportschiedsgerichte angewendet. Für deren Erfüllung werden unter anderem die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen im Sport sowie die Eigenheiten des Sports - auch unter Beachtung der lex sportiva - ausführlich untersucht. Zuletzt erfolgt eine…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit begründet die Vorlageberechtigung von Sportschiedsgerichten zum EuGH in drei einander teilweise ergänzenden Ansätzen. Neben einer umfassenden Auslegung des Art. 267 AEUV ist Ausgangspunkt der Untersuchung die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die vom EuGH aufgestellten Kriterien zur Vorlageberechtigung werden dabei zunächst auf Sportschiedsgerichte angewendet. Für deren Erfüllung werden unter anderem die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen im Sport sowie die Eigenheiten des Sports - auch unter Beachtung der lex sportiva - ausführlich untersucht. Zuletzt erfolgt eine dogmatische Begründung der aufgestellten Kriterien anhand der bei der Auslegung gefundenen Ergebnisse unter Rückgriff auf das europäische Rechtsstaatsprinzip. Dies erlaubt die Einordnung der Kriterien in ein bewegliches System nach der Idee Walter Wilburgs. Daneben wird auch eine Vorlagepflicht für letztinstanzliche Sportschiedsgerichte begründet, eine Vorlage durch den Court of Arbitration for Sport (CAS) hingegen abgelehnt.