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Veranstalter im Eventbereich setzen sich regelmäßig mit einer Vielzahl von Gefahrenquellen und deren haftungsrechtlichen Risiken auseinander, welche sich aus der Verletzung von Haupt- und Nebenpflichten ergeben. Grundsätzlich haftet der Veranstalter nach dem BGB für jegliches schuldhafte vertragliche oder deliktische Verhalten. Er hat jedoch die Möglichkeit seine Haftung zu beschränken, z.B. durch den Abschluss entsprechender Versicherungen, die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten oder die Vereinbarung von gesetzlich zugelassenen Haftungsfreizeichnungsklauseln. Unter den…mehr

Produktbeschreibung
Veranstalter im Eventbereich setzen sich regelmäßig mit einer Vielzahl von Gefahrenquellen und deren haftungsrechtlichen Risiken auseinander, welche sich aus der Verletzung von Haupt- und Nebenpflichten ergeben. Grundsätzlich haftet der Veranstalter nach dem BGB für jegliches schuldhafte vertragliche oder deliktische Verhalten. Er hat jedoch die Möglichkeit seine Haftung zu beschränken, z.B. durch den Abschluss entsprechender Versicherungen, die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten oder die Vereinbarung von gesetzlich zugelassenen Haftungsfreizeichnungsklauseln. Unter den Schadensmöglichkeiten im Veranstaltungsbereich wurden in den letzten Jahren besonders die haftungsrechtlichen Risiken für Personenschäden durch Haftungsfreizeichnungsklauseln minimiert, wenn nicht sogar ausgeschlossen. Hierbei stellt sich immer wieder die Frage, welche Klauseln nach deutschem Gesetz zulässig und welche Einschränkungen unzulässig sind. Nach deutscher Rechtsprechung zählt zu den Nebenpflichten eines Veranstalters das Treffen sämtlicher Vorkehrungen, die eine Gesundheitsschädigung aller Beteiligten, wie Besucher, eigenes Personal, Teilnehmer, Darsteller oder externe Dritte verhindert. Diese Studie soll das Thema der Entwicklung der deutschen Rechtsprechung im Bereich der Veranstalterhaftung bei Personenschäden anhand der Verabschiedung gesetzlicher Richtlinien bearbeiten. Zum besseren Verständnis werden dazu anfangs der Begriff des Veranstalters sowie die Grundlagen des Veranstaltungsrechts erläutert. Weiterhin beinhaltet das zweite Kapitel einen Überblick über die möglichen Beteiligten bei einer Veranstaltung. Das nächste Kapitel befasst sich mit dem Vertrags- und Haftungsrecht. Es werden die Grundlagen des Vertragsrechts sowie relevante Themen des Haftungsrechts beschrieben. Dabei handelt es sich um die Haftungsarten eines Veranstalters, deren Rechtsfolgen, Schadenquellen und mögliche Haftungsbeschränkungen. Anschließend werden einige Personenschäden, welche während einer Veranstaltung auftreten können, anhand von Praxisfällen der vergangenen Jahre verdeutlicht. Die Analyse und Auswertung dieser Ereignisse erfolgt im praktischen Teil dieser Untersuchung. Darauf aufbauend werden wesentliche Veränderungen für Veranstaltungen aus der deutschen Gesetzgebung dargestellt. Mittels einer eigens erstellten und durchgeführten Umfrage soll verdeutlicht werden, warum es immer wieder zu drastischen Personenschäden in der Veranstaltungsbranche kommt. Dazu wurden kaufmännische Veranstalter in Deutschland befragt. Ziel ist es, einen groben Überblick zur Gesetzgebung im Hinblick auf die Veranstalterhaftung bei Personenschäden sowie einen Ausblick auf die Entwicklung der Veranstaltungsbranche in den kommenden Jahren zu geben.
Autorenporträt
Simone Wustmann wurde 1985 in Löbau geboren. Nach ihrer Berufsausbildung zur staatlich geprüften Assistentin für Hotelmanagement am BSZ für Gastgewerbe in Dresden sowie praktischen Auslandserfahrungen in der gehobenen Hotellerie, entschied sich die Autorin, ihre fachlichen Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaft durch ein duales Studium weiter auszubauen. Ihr Bachelorstudium der Betriebswirtschaft mit der Fachrichtung Event-, Messe- und Kongressmanagement an der Internationalen Berufsakademie Heidelberg schloss die Autorin im Jahre 2011 mit dem akademischen Grad Diplom Betriebswirt (BA) erfolgreich als Jahrgangsbeste ab. Durch ihren dualen Studiengang sammelte die Autorin als BA-Studentin sowie als Projektleitung bei einer Event- und Marketingagentur bereits während des Studiums umfassende praktische Erfahrungen in der Eventbranche. Schon während Ausbildung und Studium entwickelte sie ein besonderes Interesse an der Entwicklung der deutschen Rechtsprechung im Bereich der Veranstalterhaftung.