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Diese Arbeit befasst sich mit dem Thema, „Welche Gründe liefert die ökonomische Theorie für die Pflichtversicherung und die Versicherungspflicht“. In freien Marktwirtschaften lässt sich immer wieder beobachten, dass der Staat regulierend auf dem Versicherungsmarkt eingreift bzw. sogar selbst als Versicherer auftritt. Begründet werden diese Eingriffe mit den Besonderheiten des Gutes Versicherungsschutz. 1 Die staatlichen Interventionen reichen von gesetzlichen Normen zur Gründung öffentlich-rechtlicher Versicherungsanstalten, über die Versicherungsaufsicht bis zum Versicherungszwang. Ziel…mehr

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Produktbeschreibung
Diese Arbeit befasst sich mit dem Thema, „Welche Gründe liefert die ökonomische Theorie für die Pflichtversicherung und die Versicherungspflicht“. In freien Marktwirtschaften lässt sich immer wieder beobachten, dass der Staat regulierend auf dem Versicherungsmarkt eingreift bzw. sogar selbst als Versicherer auftritt. Begründet werden diese Eingriffe mit den Besonderheiten des Gutes Versicherungsschutz. 1 Die staatlichen Interventionen reichen von gesetzlichen Normen zur Gründung öffentlich-rechtlicher Versicherungsanstalten, über die Versicherungsaufsicht bis zum Versicherungszwang. Ziel dieser Arbeit ist es, die ökonomischen Beweggründe des Staates für die Einführung der Zwangsversicherung aufzuzeigen und diese gegebenenfalls kritisch zu hinterfragen. Die Politik diskutiert im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten seit jeher die Frage, ob es sinnvoll ist, die Bürger zu zwingen sich zu versichern bzw. in eine staatlich kontrollierte Versicherung zu integrieren. Ihre Legitimation für diese Eingriffe zieht sie sowohl aus ökonomischen Kalkül als auch aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG). Dieses verpflichtet den Gesetzesgeber zur Schaffung sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit. Der Reichweite des staatlichen Eingriffs sind verfassungsrechtlich durch die Artikel über die Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) Grenzen gesetzt.

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