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Als zentrale Schlussfolgerung aus der Finanzmarktkrise gilt, dass das zu den Eigenmitteln der Banken zählende "Hybridkapital" deren destabilisierende Effekte nicht abgemildert, sondern verstärkt habe. Jan F. Hellwig nimmt diesen Befund zum Anlass, sich ganz grundlegend mit der Frage auseinanderzusetzen, was "Eigenmittel" im Sinne des Bankaufsichtsrechts sind. Anhand der regulatorischen Behandlung schuldrechtlicher Risikokapitalinstrumente arbeitet er einzelne Entwicklungsstadien des heutigen Begriffsverständnisses heraus und setzt sie in Bezug zu den ökonomischen Zielvorstellungen des…mehr

Produktbeschreibung
Als zentrale Schlussfolgerung aus der Finanzmarktkrise gilt, dass das zu den Eigenmitteln der Banken zählende "Hybridkapital" deren destabilisierende Effekte nicht abgemildert, sondern verstärkt habe. Jan F. Hellwig nimmt diesen Befund zum Anlass, sich ganz grundlegend mit der Frage auseinanderzusetzen, was "Eigenmittel" im Sinne des Bankaufsichtsrechts sind. Anhand der regulatorischen Behandlung schuldrechtlicher Risikokapitalinstrumente arbeitet er einzelne Entwicklungsstadien des heutigen Begriffsverständnisses heraus und setzt sie in Bezug zu den ökonomischen Zielvorstellungen des Gesetzgebers. Er zeigt auf, dass sich in dem Eigenmittelbegriff verschiedene Ideen des Phänomens "Eigenkapital" vereinigen. Dies sieht er nicht nur als Grund für einen mehrdimensionalen Begriffsinhalt, sondern zugleich auch als Ursache für die meisten Missverständnisse, die über die Eigenmittelregulierung bestehen. Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis der Stiftung Kapitalmarktrecht für den Finanzstandort Deutschland 2019 ausgezeichnet.
Autorenporträt
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen; wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer international tätigen Anwaltssozietät sowie an der Professur für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Gießen; Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes; 2018 Promotion (Hamburg); derzeit Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.