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Euthanasie und Sterbehilfe sind Problemfelder, die zu jeder Zeit ausführlich und kontrovers diskutiert wurden und werden. Nicht zuletzt die aktuelle Debatte um Sterbehilfe und Patientenverfügung und die im Deutschen Bundestag verhandelten Gesetzentwürfe machen dies deutlich. Das Diskussionsspektrum reicht vom Abbruch der Behandlung bei unheilbar Kranken über die Sterbebegleitung bis hin zur »aktiven Sterbehilfe«.
In diesem Buch stellt Udo Benzenhöfer die wichtigsten Positionen zu Euthanasie und Sterbehilfe von der Antike bis zur Gegenwart - von Platon bis zur aktuellen Diskussion - aus
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Produktbeschreibung
Euthanasie und Sterbehilfe sind Problemfelder, die zu jeder Zeit ausführlich und kontrovers diskutiert wurden und werden. Nicht zuletzt die aktuelle Debatte um Sterbehilfe und Patientenverfügung und die im Deutschen Bundestag verhandelten Gesetzentwürfe machen dies deutlich. Das Diskussionsspektrum reicht vom Abbruch der Behandlung bei unheilbar Kranken über die Sterbebegleitung bis hin zur »aktiven Sterbehilfe«.

In diesem Buch stellt Udo Benzenhöfer die wichtigsten Positionen zu Euthanasie und Sterbehilfe von der Antike bis zur Gegenwart - von Platon bis zur aktuellen Diskussion - aus philosophischer, medizinischer, juristischer und theologischer Sicht vor. Er geht dabei von der These aus, dass man aus der eingehenden Untersuchung existierender Positionen Nutzen für die aktuelle Debatte ziehen kann.
Autorenporträt
Prof. Dr. Dr. Udo Benzenhöfer ist Direktor des Senckenbergischen Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität Frankfurt am Main.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 10.02.2010

Sprechen wir über die Kosten hinter der Autonomiefloskel
Udo Benzenhöfer sammelt historische Argumente für die Sterbehilfe

Allem Rechtspositivismus zum Trotz sind Rechtsnormen auf eine stabile Verankerung im gesellschaftlichen Überzeugungshaushalt angewiesen. An der Entwicklung des Abtreibungsstrafrechts lässt sich studieren, was geschieht, wenn dieser gesellschaftliche Rückhalt verlorengeht. Eine ernsthafte Verfolgung und Ahndung der auf dem Papier nach wie vor strafbaren Taten findet nicht mehr statt, der Gesetzgeber reagiert mit einer halbherzigen Reform, die freilich, da ihr die Unehrlichkeit buchstäblich auf der Stirn geschrieben steht, die Abschaffungsforderungen noch weiter anstachelt.

Ansätze zu einer ähnlichen Entwicklung lassen sich seit einiger Zeit auf dem Gebiet der Sterbehilfe beobachten. Der Ruf, auch hierzulande die Möglichkeit eines assistierten Suizids zu eröffnen, wird immer lauter. Sogar die Zulassung aktiver Sterbehilfe wird von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung gutgeheißen. Zwar wehren sich der Gesetzgeber und die ärztlichen Standesorganisationen dagegen, diesen Wünschen zu willfahren. Doch auf dem praktisch höchst bedeutsamen Feld der passiven Sterbehilfe hat das gesellschaftliche Meinungsklima bereits deutliche Spuren hinterlassen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung und die an sie anschließenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung dehnen den Anwendungsbereich bewusster Therapiebegrenzungen immer weiter aus. Diese Entwicklung geht mit einer Zurückdrängung externer Kontrollen einher. Sofern Arzt und Betreuer sich über den Therapieabbruch einig sind, verzichtet das Betreuungsrecht neuerdings auf eine gerichtliche Genehmigung.

Den Zuspruch, dessen sich die Befürworter einer Lockerung der Sterbehilfevorschriften erfreuen, verdanken sie vor allem ihrem begriffsstrategischen Geschick. Indem es ihnen gelungen ist, ihre Forderungen mit dem gesellschaftlich hochgeschätzten Wert der Autonomie zu verknüpfen, haben sie sich einen fast uneinholbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Kontrahenten gesichert, die darauf hinweisen, dass Sterbende zumeist ganz andere Bedürfnisse haben als die Wahrung ihrer abstrakten Entscheidungshoheit.

Angesichts dieser Verteilung der Diskursmacht ist es nützlich, sich von Udo Benzenhöfer daran erinnern zu lassen, dass der älteren Euthanasiediskussion ein gänzlich anderes Begründungsmodell zugrunde lag. Neben dem kaum jemals fehlenden und durch seine Evidenz bestechenden Hinweis auf das Leid vieler Sterbender wurde zugunsten einer Zulassung von Maßnahmen der Sterbehilfe vor allem der Gedanke des Staatswohls angeführt. Es sei dem Staat abträglich und eine Vergeudung knapper Ressourcen, wenn man diese, wie es bei Platon heißt, auf sieche Kranke verwende. Mit dem Aufkommen des Sozialdarwinismus trat der Gesichtspunkt der Rassenhygiene hinzu. Entgegen der verbreiteten Neigung, Darwin zu einem säkularen Heiligen zu stilisieren, der mit derlei Gedankengut nichts zu schaffen habe, weist Benzenhöfer nach, dass diesem die Anwendung der Idee der Rassenhygiene auf Menschen keineswegs fremd war. So sah Darwin es in seinem Spätwerk "Die Abstammung des Menschen" als erwiesen an, dass in der zivilisierten Welt natürliche und künstliche Zuchtwahl in einen Widerstreit geraten seien. Dank der ihnen zuteilwerdenden karitativen Leistungen könnten auch die schwächeren Angehörigen der betreffenden Völker ihre Art fortpflanzen. Niemand, der etwas von der Zucht von Haustieren verstehe, werde daran zweifeln, dass dies äußerst nachteilig für die Rasse sei.

Darwins wichtigster deutscher Propagandist Ernst Haeckel lobte die antike Praxis der Tötung behinderter Kinder als eine "sowohl für die Beteiligten wie für die Gesellschaft nützliche Maßregel" und sprach sich auch für die Tötung gesellschaftlich nutzloser Geisteskranker aus: "Wie viel von diesen Schmerzen und Verlusten könnte gespart werden, wenn man sich entschließen wollte, die ganz Unheilbaren durch eine Morphium-Gabe von ihren namenlosen Qualen zu befreien!"

Diskreditiert ist in einer freiheitlichen Gesellschaft neben rassehygienischen Überlegungen auch die Auffassung, dass das Lebensrecht eines Menschen von dem Beitrag abhänge, den er zugunsten der Allgemeinheit zu erbringen vermag. Heikel ist hingegen, dass mit der Idee des Staatswohls auch der Gedanke der Ressourcenschonung aus der Sterbehilfedebatte verbannt worden ist.

Angesichts der Tatsache, dass sich die Aufwendungen für die letzten 180 Lebenstage auf etwa drei Viertel der lebenslangen Gesundheitskosten belaufen und davon dreißig Prozent auf die letzten dreißig Lebenstage entfallen, ist es geradezu unabweislich, bei der Entscheidung über Behandlungsfortsetzung oder Therapieabbruch auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu bedenken. Es ist kaum zweifelhaft, dass derartige Erwägungen in der intensivmedizinischen Praxis bereits heute eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen und dass ihr Gewicht angesichts der sich zuspitzenden Krise des Gesundheitssystems künftig noch erheblich zunehmen wird. Das sollte man dann aber auch aussprechen und nicht hinter der Autonomiefloskel verdecken, die zwar den Gesunden behagen mag, mit der realen Situation sterbender Menschen häufig aber nichts zu tun hat.

So hält Benzenhöfer der heutigen Sterbehilfediskussion gleichsam den Spiegel vor. Indem er die Begründungsmodelle der Vergangenheit Revue passieren lässt, die ungeachtet mannigfacher legitimationstheoretischer Verirrungen durchgängig an der Einsicht festhielten, dass auch Sterbende Konsumenten knapper Güter und deshalb gesellschaftlichen Verteilungsentscheidungen unterworfen sind, lenkt er den Blick auf den blinden Fleck der gegenwärtigen Problemwahrnehmung. Damit unterläuft Benzenhöfer auf elegante und lehrreiche Weise die gewohnten Frontstellungen. Ob die heutigen Aufklärer so viel Aufklärung vertragen können?

MICHAEL PAWLIK

Udo Benzenhöfer: "Der gute Tod?" Geschichte der Euthanasie und Sterbehilfe. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009. 224 S., geb., 19,90 [Euro].

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