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Wie können wir fremdes Recht angemessen erfassen und begreifen? Helmut Janssen zeigt die Hindernisse auf, die einen Juristen bei der Beantwortung dieser zentralen Frage der Rechtsvergleichung scheitern lassen können. Er untersucht hierzu an ausgewählten Beispielen, wie die englische Kolonialrechtsprechung ihre Rechtsvorstellungen bewußt oder unbewußt an die verschiedenen Kulturen des Empire herangetragen hat. Dazu stellt er im ersten Teil seiner Studie die Gerichte des Empire mit dem Privy Council an ihrer Spitze dar, betrachtet exemplarisch die gerichtlichen Vorinstanzen in den Kolonien…mehr

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Produktbeschreibung
Wie können wir fremdes Recht angemessen erfassen und begreifen? Helmut Janssen zeigt die Hindernisse auf, die einen Juristen bei der Beantwortung dieser zentralen Frage der Rechtsvergleichung scheitern lassen können. Er untersucht hierzu an ausgewählten Beispielen, wie die englische Kolonialrechtsprechung ihre Rechtsvorstellungen bewußt oder unbewußt an die verschiedenen Kulturen des Empire herangetragen hat. Dazu stellt er im ersten Teil seiner Studie die Gerichte des Empire mit dem Privy Council an ihrer Spitze dar, betrachtet exemplarisch die gerichtlichen Vorinstanzen in den Kolonien Indien und Goldküste und untersucht die Herkunft der Richter, die an diesen Gerichten tätig waren. Nach welchen Regeln erklärten Kolonialgerichte fremdes oder eigenes Recht für anwendbar? Auf welche Weise ermittelten sie das fremde Recht? Helmut Janssen erörtert diese Fragen und berücksichtigt dabei insbesondere den Export britischer grundstücksrechtlicher Vorstellungen und die Anwendung islamischen und hinduistischen Rechts. Anschließend geht er auf die Verbundenheit der Kolonialgerichte mit bestimmten Wertvorstellungen ein und untersucht, wie sich das Rechtsquellenverständnis einer Schriftkultur in Verbindung mit dem englischen Verfahren der Konfliktlösung auf die Rechtsanwendung ausgewirkt hat. Geboren 1966; 1987-92 Studium der Rechtswissenschaften und Politologie in Münster; 1992-94 Wiss. Mitarbeiter am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht, Münster; 1994 Visiting Scholar an der School of Oriental and African Studies, London; 1994-96 Referendar in Hamburg, Toronto und Brüssel; 1997 LL.M.; seit 1997 Rechtsanwalt in Hamburg; 1999 Promotion.

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