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Nahezu zyklisch werden in unterschiedlicher Form und mit unterschiedlicher Vehemenz Vereinheitlichungen im prozessual wie auch institutionell ausdifferenzierten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland gefordert. In einer vereinheitlichten Verwaltungsgerichtsbarkeit bzw. einem vereinheitlichten Prozessrecht wird ein höherwertiger, weil rationalerer, Organisationszustand gesehen, der nicht zuletzt für den rechtsschutzsuchenden Bürger unerlässliche Verbesserungen des Rechtsschutzsystems verspreche. Im Zentrum der Diskurse steht dabei die Frage nach dem 'Wie'…mehr

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Produktbeschreibung
Nahezu zyklisch werden in unterschiedlicher Form und mit unterschiedlicher Vehemenz Vereinheitlichungen im prozessual wie auch institutionell ausdifferenzierten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland gefordert. In einer vereinheitlichten Verwaltungsgerichtsbarkeit bzw. einem vereinheitlichten Prozessrecht wird ein höherwertiger, weil rationalerer, Organisationszustand gesehen, der nicht zuletzt für den rechtsschutzsuchenden Bürger unerlässliche Verbesserungen des Rechtsschutzsystems verspreche. Im Zentrum der Diskurse steht dabei die Frage nach dem 'Wie' einer Vereinheitlichung; eine eingehende Reflexion über die Gründe für eine Vereinheitlichung und die Passgenauigkeit dieses Instruments bleibt demgegenüber aus. Diese Lücke im Diskurs schließt Sebastian Walisko, indem er herausarbeitet, dass trotz der verfassungsrechtlichen Möglichkeit zur Schaffung vereinheitlichter Strukturen Erwägungen der systemtheoretischen Organisationstheorie gegen Vereinheitlichungen sprechen. Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bochum und der Libera Università Internazionale degli Studi Sociali (Rom); 2015 Erstes juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und interdisziplinäre Rechtsforschung der Universität Bochum; seit 2019 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG) der Universität Bochum; LL.M.-Studium Competition and Regulation an der Universität Lüneburg; 2020 Promotion; seit 2020 Referendariat am Landgericht Dortmund.

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Autorenporträt
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bochum und der Libera Università Internazionale degli Studi Sociali (Rom); 2015 Erstes juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und interdisziplinäre Rechtsforschung der Universität Bochum; seit 2019 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG) der Universität Bochum; LL.M.-Studium Competition and Regulation an der Universität Lüneburg; 2020 Promotion; seit 2020 Referendariat am Landgericht Dortmund.