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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2, Universität Wien (Arbeits- und Sozialrechtsinstitut), Sprache: Deutsch, Abstract: Dass man unter Prostitution das älteste Gewerbe der Welt versteht, ist allseits bekannt. Abhängig von sich ständig verändernden moralischen Vorstellungen der Gesellschaft genießt dieses "Gewerbe" mal mehr mal weniger Akzeptanz. Um denkbare Entwicklungen der Prostitution in Österreich in einem arbeitsrechtlichen Kontext eruieren zu können, ist es erforderlich, einen rechtlichen Graubereich ans Licht zu führen,…mehr

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Produktbeschreibung
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2, Universität Wien (Arbeits- und Sozialrechtsinstitut), Sprache: Deutsch, Abstract: Dass man unter Prostitution das älteste Gewerbe der Welt versteht, ist allseits bekannt. Abhängig von sich ständig verändernden moralischen Vorstellungen der Gesellschaft genießt dieses "Gewerbe" mal mehr mal weniger Akzeptanz. Um denkbare Entwicklungen der Prostitution in Österreich in einem arbeitsrechtlichen Kontext eruieren zu können, ist es erforderlich, einen rechtlichen Graubereich ans Licht zu führen, der bis dato im Dunkeln lag. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Anerkennung der Prostitution als (Sex-)Arbeit, dh als legale und sozial gebilligte Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, eine reale Verbesserung der Lebenssituation der Prostituierten mit sich bringen könnte. Dies setzt jedoch die Unterscheidung zwischen der (verbotenen) erzwungenen und der (geduldeten) freiwilligen Prostitution voraus, welche, gemessen an den verschiedenen Zielsetzungen und Regelungskonzepten, nicht in allen europäischen Staaten getroffen wird. In Deutschland trat am 01.01.2002 das deutsche Prostitutionsgesetz (dProstG) in Kraft, welches die rechtliche Gleichstellung von "SexarbeiterInnen" am Arbeitsmarkt und deren sozialversicherungsrechtliche Absicherung zum Ziel hatte. Damit vollzog Deutschland zwei Jahre nach den Niederlanden einen Paradigmenwechsel, der die Frauen nicht mehr vor der Prostitution bewahren, sondern vielmehr ihren Schutz in der Prostitution gewährleisten sollte. Ein Rechtsvergleich zwischen Österreich und Deutschland bietet sich nicht nur aufgrund kultureller Nähe und rechtspolitischer Ähnlichkeit an, sondern auch angesichts der vergleichbaren prostitutionsspezifischen Ausgangssituation, wie sie sich derzeit in Österreich darstellt. Dennoch ist Vorsicht geboten, da bei tiefergehender Betrachtung erhebliche Diskrepanzen zwischen den entsprechenden Regelungen erkennbar werden. Wie eingangs erwähnt, ist es in einem arbeitsrechtlichen Kontext erforderlich, zwischen verbotenen und geduldeten Formen der Prostitution zu unterscheiden. Nichtsdestotrotz bietet sowohl das deutsche als auch das österreichische Strafrecht wichtige Anhaltspunkte dafür, wo die Grenze zwischen der zu legalisierenden, freiwilligen (in einem zukünftigen, arbeitsrechtlichen Sinn) und der verbotenen, strafrechtlich zu ahndenden Prostitutionsausübung zu ziehen ist.

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Autorenporträt
Dr. Bernhard Pichler wurde 1985 in Eisenstadt, Österreich, geboren. Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften parallel zu den Studien der Statistik sowie der Wirtschaftswissenschaften und promovierte im Jahr 2011. Neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit veröffentlichte der Autor auch mehrere belletristische Werke.