Als viele Männer im Zweiten Weltkrieg als Besatzer, Kriegsgefangene oder Flüchtlinge in fremde Gebiete kamen, knüpften sie "sexuelle Kontakte" zu einheimischen Frauen. Eine Folge war die Geburt von mehreren 100.000 "binationalen" nichtehelichen Kindern. Automatisch standen sie unter amtlicher Vormundschaft. Die Jugendämter versuchten oftmals jahrelang, eine rechtliche Vaterschaftsanerkennung und väterliche Alimentation gerichtlich zu erstreiten. Wie konnte zu Beginn der 1950er Jahre eine grenzüberschreitende Vaterschaftsanerkennung und ein Unterhaltstransfer zwischen ehemals verfeindeten Nationen überhaupt realisiert werden? Wer waren dabei die Akteure? Und welche Argumentations- und Handlungsmuster nutzten Väter und Mütter in Unterhaltsprozessen vor einer Zeit der stichhaltigen Vaterschaftstests, um die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen zu beteuern? Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen Familienrechtsstreitigkeiten grenzüberschreitender Verwandtschaftsbeziehungen, die die Herstellungvon "normalen Familienverhältnissen" störte und das bundesdeutsche Ideal der "Normalfamilie" kontrastierte.