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Das geltende Transplantationsgesetz regelt u.a. die Organentnahme bei lebenden und toten Organspendern. Postmortal entnommene Organe müssen von der Vermittlungsstelle Eurotransplant nach Regeln vermittelt werden, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Das Gesetz gibt für die Vermittlung von Organen nur die beiden Kriterien der "Erfolgsaussicht" und "Dringlichkeit" vor. Im Übrigen erlässt die Bundesärztekammer Richtlinien, deren Verfolgung vermuten lässt, dass der Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft eingehalten worden ist. Die Literatur…mehr

Produktbeschreibung
Das geltende Transplantationsgesetz regelt u.a. die Organentnahme bei lebenden und toten Organspendern. Postmortal entnommene Organe müssen von der Vermittlungsstelle Eurotransplant nach Regeln vermittelt werden, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Das Gesetz gibt für die Vermittlung von Organen nur die beiden Kriterien der "Erfolgsaussicht" und "Dringlichkeit" vor. Im Übrigen erlässt die Bundesärztekammer Richtlinien, deren Verfolgung vermuten lässt, dass der Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft eingehalten worden ist. Die Literatur sieht darin teilweise einen eindeutigen Verstoß gegen den Grundsatz des Parlamentsvorbehalts. Die Untersuchung gilt schwerpunktmäßig der Bewertung der Rechtsnatur der Richtlinien und der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Inpflichtnahme der Bundesärztekammer.
Autorenporträt
Ehsan Mohammadi-Kangarani wurde 1981 in Teheran geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Promotion an der Universität Göttingen erwarb er an der Universität Düsseldorf den Titel eines Master of Laws. Seit Anfang 2010 ist er Referendar beim Oberlandesgericht Braunschweig.