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Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Haftung des Produzenten für sogenannte primäre Vermögensschäden. Besondere Bedeutung hat dabei die seit jeher umstrittene Frage der Abgrenzung von vertraglicher und deliktischer Haftung. Die Rechtsprechung orientiert sich dabei an der Art des verletzten Rechtsgutes. Der Autor stellt dagegen die jeweils sorgfaltswidrig verletzte Pflicht als haftungsbegründendes Element in den Vordergrund. Bei der Verletzung von Schutzpflichten haftet der Produzent ohne Beschränkung auf die in 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter für alle Vermögensschäden. Voraussetzung…mehr

Produktbeschreibung
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Haftung des Produzenten für sogenannte primäre Vermögensschäden. Besondere Bedeutung hat dabei die seit jeher umstrittene Frage der Abgrenzung von vertraglicher und deliktischer Haftung. Die Rechtsprechung orientiert sich dabei an der Art des verletzten Rechtsgutes. Der Autor stellt dagegen die jeweils sorgfaltswidrig verletzte Pflicht als haftungsbegründendes Element in den Vordergrund. Bei der Verletzung von Schutzpflichten haftet der Produzent ohne Beschränkung auf die in
823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter für alle Vermögensschäden. Voraussetzung ist das Bestehen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses bei sozialem Kontakt, das von einem gegebenenfalls bestehenden Vertragsverhältnis unabhängig ist. Systematisch hat die Haftung wegen Schutzpflichtverletzungen ihren Standort nach Auffassung des Autors im Deliktsrecht.
Autorenporträt
Der Autor: Christof Dietborn wurde 1966 geboren. Studium der Rechtswissenschaften 1988 bis 1993 an der Universität Tübingen, anschließend juristischer Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart. Zweites juristisches Staatsexamen 1995. 1996 mehrmonatige Tätigkeit bei einem US-amerikanischen Unternehmen. Seit 1997 tätig bei einem Stuttgarter Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen. 1999 zugelassen als Rechtsanwalt. Promotion 2000.