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Die Arbeit setzt sich im Rahmen der juristischen Grundlagenforschung kritisch mit der Praxis systematischer datengetriebener Verdachtschöpfung auseinander. Diese Praxis zielt nicht mehr auf konkrete tatsächliche Feststellungen zu bestimmten Tatverdächtigen. Über »Trefferfälle« in vernetzten IT-Systemen will man frühzeitig kriminogene Muster erkennen und auf diese Weise eine allgemeine risikobasierte Sicherheitsvorsorge ermöglichen.
Der Verfasser vertritt die These, dass die Praxis des »anzeichenlosen Verdachts« im Ansatz verfehlt ist und ein beträchtliches Risiko falscher Verdächtigung
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Produktbeschreibung
Die Arbeit setzt sich im Rahmen der juristischen Grundlagenforschung kritisch mit der Praxis systematischer datengetriebener Verdachtschöpfung auseinander. Diese Praxis zielt nicht mehr auf konkrete tatsächliche Feststellungen zu bestimmten Tatverdächtigen. Über »Trefferfälle« in vernetzten IT-Systemen will man frühzeitig kriminogene Muster erkennen und auf diese Weise eine allgemeine risikobasierte Sicherheitsvorsorge ermöglichen.

Der Verfasser vertritt die These, dass die Praxis des »anzeichenlosen Verdachts« im Ansatz verfehlt ist und ein beträchtliches Risiko falscher Verdächtigung birgt. Um das neu entstandene Verdachtsdispositiv der Sicherheitsbehörden rechtlich einzuhegen und ein noch zu entwickelndes Vorfeld- bzw. Risikorecht vorzubereiten, diskutiert er verschiedene poststrukturalistische Theorieansätze. Im Ergebnis plädiert er - in bewusster Abkehr vom positivistischen Mainstream - für einen diskurstheoretisch und semiotisch inspirierten Pragmatismus.
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Rezensionen
»Insgesamt gesehen handelt es sich um eine fundierte und gedankenreiche Arbeit, die ein theoretisch und praktisch äußerst bedeutsames Problemfeld aus einer ungewohnten Perspektive heraus kritisch durchleuchtet. Es bleibt zu hoffen, dass die Abhandlung auch außerhalb des rechtstheoretischen Zirkels zur Kenntnis genommen wird. Derjenige, der sich nicht bedingungslos der Devise 'More of the same' verschrieben hat, wird durch die Lektüre der Abhandlung Denkanstöße erhalten. Weil es leider nicht selbstverständlich ist, sei abschließend noch angemerkt, dass das Buch schlicht und einfach gut geschrieben ist.« Prof. Dr. Wolfgang Wohlers, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 11/2016