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Zum WerkDas Patentgesetz und das Gebrauchsmustergesetz stehen im Mittelpunkt des Gewerblichen Rechtsschutzes und sind von großer Bedeutung für alle Patentanwälte, mit Patentstreitigkeiten befassten Rechtsanwälte sowie Unternehmen, die ihre Erfindungen schützen wollen oder gegen Schutzanmaßungen Dritter vorgehen müssen.Der Praxiskommentar verbindet das Patentrecht mit dem eng verwandten Gebrauchsmusterrecht. Vorrangiger Bezugspunkt der Erläuterungen ist die Rechtsprechung sowohl der Instanzgerichte, des BPatG und des BGH als auch der Beschwerdekammern des Deutschen Patent- und Markenamtes und…mehr

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Produktbeschreibung
Zum WerkDas Patentgesetz und das Gebrauchsmustergesetz stehen im Mittelpunkt des Gewerblichen Rechtsschutzes und sind von großer Bedeutung für alle Patentanwälte, mit Patentstreitigkeiten befassten Rechtsanwälte sowie Unternehmen, die ihre Erfindungen schützen wollen oder gegen Schutzanmaßungen Dritter vorgehen müssen.Der Praxiskommentar verbindet das Patentrecht mit dem eng verwandten Gebrauchsmusterrecht. Vorrangiger Bezugspunkt der Erläuterungen ist die Rechtsprechung sowohl der Instanzgerichte, des BPatG und des BGH als auch der Beschwerdekammern des Deutschen Patent- und Markenamtes und des Europäischen Patentamts. Eine Stärke des Kommentars ist, dass auch das Marken- und Geschmacksmusterrecht, das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Urheberrecht in die Erläuterungen einbezogen sind.Vorteile auf einen Blick- prägnant und praxisorientiert- rechtsprechungsorientiert- wichtige Nebenvorschriften im TextanhangZur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt u.a.- das Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes vom 4.4.2016- das Gesetz zur Umsetzung der BerufsanerkennungsRL und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.5.2017- das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017- das eIDAS-Durchführungsgesetz vom 18.7.2017- das Urheberrechts-Wissengesellschaftsgesetz vom 1.9.2017 mMv 1.3.2018, das §29a PatG neueingeführt hat- das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren v. 8.10.2017, das mit Wirkung zum 18.4.2018 die Regeln über die Anhörung im Einspruchsverfahren und deren Öffentlichkeit verändert hat- die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24.11.2017- die Verordnung zur Änderung der DPMA-VO und der VO über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 10.12.2018- das Markenrechtsmodernisierungsgesetz vom 11.12.2018- Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes vom 12.12.2018Wie in den Vorauflagen ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sind die Entscheidungen des Bundespatentgerichts und der Instanzgerichte umfassend berücksichtigt. Das gilt insbesondere für den Bereich der sog. Äquivalenz, nämlich der Beurteilung von Patentverletzungen, die nicht wortlautwortsinngemäß, sondern mit technisch gleichwertigen Mitteln erfolgen.ZielgruppeFür Rechts- und Patentanwälte, Unternehmen, Gerichte, Referendare, Assessoren und sonstige Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.