Die Länder und insbesondere die Landesparlamente erlitten und erleiden einen zunehmenden Bedeutungs- und Kompetenzverlust, der im Exekutivföderalismus, in der Hochzonung von Gesetzgebungsbefugnissen, der Unitarisierung und nicht zuletzt in der fortschreitenden europäischen Integration begründet liegt. Darauf haben sie reagiert – durch die Normierung parlamentarischer Informations- und Beteiligungsrechte. Allerdings wählt jedes Land seinen eigenen Ansatz, was sich in den verschiedenen Regelungstypen und insbesondere in der divergierenden inhaltlichen Ausgestaltung widerspiegelt. Die vorliegende Abhandlung kann als rechtsanalysierende und -vergleichende Handreichung für die Aufnahme und Änderung entsprechender Mitwirkungsrechte der Landesparlamente in das Landesrecht verstanden werden und der Wirksamkeit dieser Rechte einen Anschub verleihen.