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Die wichtigsten baurechtlichen Vorschriften für NRW!
Jahre nach Erscheinen der Vorauflage fasst der Schlöbcke die wichtigsten baurechtlichen Vorschriften zusammen und berücksichtigt u.a. die zahlreichen Änderungen der Landesbauordnung. Mit der aktualisierten und erweiterten 28. Auflage erhalten die am Bau beteiligten Personen ein praxisorientiertes Kompendium, das neben der Landesbauordnung u.a. die Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige, die Feuerungsverordnung und wesentliche bundesrechtliche Vorschriften wie das Baugesetzbuch (Auszug) und die Baunutzungsverordnung enthält.…mehr

Produktbeschreibung
Die wichtigsten baurechtlichen Vorschriften für NRW!
Jahre nach Erscheinen der Vorauflage fasst der Schlöbcke die wichtigsten baurechtlichen Vorschriften zusammen und berücksichtigt u.a. die zahlreichen Änderungen der Landesbauordnung.
Mit der aktualisierten und erweiterten 28. Auflage erhalten die am Bau beteiligten Personen ein praxisorientiertes Kompendium, das neben der Landesbauordnung u.a. die Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige, die Feuerungsverordnung und wesentliche bundesrechtliche Vorschriften wie das Baugesetzbuch (Auszug) und die Baunutzungsverordnung enthält. Neu aufgenommen wurden die Verordnung über bautechnische Prüfungen mit zugeordneter Verwaltungsvorschrift, die Energieeinsparverordnung und die Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung.

Herausgeber:
Dipl.-Ing. Andreas Pollner, Mülheim/Ruhr
Der Herausgeber ist nach Tätigkeiten in der freien Wirtschaft und der Staatlichen Bauverwaltung seit 1994 im für die Bauaufsicht zuständigen Ministerium in Düsseldorf beschäftigt. Er ist dort u.a. für allgemeine Angelegenheiten der Bauaufsicht und Fragen des Baugebührenrechts zuständig.

Autorenporträt
Herausgeber:

Dipl.-Ing. Andreas Pollner, Mülheim/Ruhr Der Herausgeber ist nach Tätigkeiten in der freien Wirtschaft und der Staatlichen Bauverwaltung seit 1994 im für die Bauaufsicht zuständigen Ministerium in Düsseldorf beschäftigt. Er ist dort u.a. für allgemeine Angelegenheiten der Bauaufsicht und Fragen des Baugebührenrechts zuständig.