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»Eine Welt ohne Furcht und Not« - dieser Grundsatz aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist heute für immer mehr Menschen ein unerfülltes Versprechen. Bürgerkriege, Terrorgruppen wie der Islamische Staat aber auch der Missbrauch staatlicher Souveränität haben den größten Flüchtlingsstrom seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. 51 Millionen Menschen sind auf der Flucht vor religiöser, ethnischer und wirtschaftlicher Diskriminierung, vor Misshandlung, Folter und Tod. Der Report von Amnesty International gibt Auskunft über die Situation der Menschenrechte in ca. 150 Staaten…mehr

Produktbeschreibung
»Eine Welt ohne Furcht und Not« - dieser Grundsatz aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist heute für immer mehr Menschen ein unerfülltes Versprechen. Bürgerkriege, Terrorgruppen wie der Islamische Staat aber auch der Missbrauch staatlicher Souveränität haben den größten Flüchtlingsstrom seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. 51 Millionen Menschen sind auf der Flucht vor religiöser, ethnischer und wirtschaftlicher Diskriminierung, vor Misshandlung, Folter und Tod. Der Report von Amnesty International gibt Auskunft über die Situation der Menschenrechte in ca. 150 Staaten und ist zugleich ein wichtiger Appell an die Weltöffentlichkeit, sich gegen Ungerechtigkeit, Diskriminierung und Unterdrückung einzusetzen.Das essentielle Handbuch zur Lage der Menschenrechte.
Autorenporträt
Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V.§Amnesty International wurde 1961 von dem britischen Rechtsanwalt Peter Benenson gegründet. Heute zählt die überparteiliche und unabhängige Organisation mehr als sieben Millionen Unterstützer in über 150 Staaten.
Amnesty International hat es sich zur Aufgabe gemacht, im Rahmen ihrer Arbeit zur Förderung aller Menschenrechte schwerwiegende Verletzungen der Rechte auf körperliche und geistige Unversehrtheit, auf freie Meinungsäußerung und auf Freiheit von Diskriminierung aufzudecken und zu beenden.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 07.07.2015

Gemischte Bilanz
Lage der Menschenrechte

Liest man das Vorwort des Generalsekretärs Salil Shetty, dann war 2014 "ein schwarzes Jahr für alle, die es wagten, für Menschenrechte einzutreten, und für Menschen auf der ganzen Welt, die erleben mussten, wie sich ihre Heimat in ein Kriegsgebiet verwandelte". In den Überblicksdarstellungen über die verschiedenen Regionen der Welt und den detaillierten Länderberichten finden sich dann jedoch sehr viel differenziertere Feststellungen und Analysen. Es gab Fortschritte, aber auch Rückschritte. So stieg beispielsweise in den Vereinigten Staaten die Zahl der Bundesstaaten ohne Todesstrafe, doch waren die Haftbedingungen teilweise menschenunwürdig, und im Rahmen von Antiterrormaßnahmen war es, was nun mehr und mehr eingestanden werden musste, bekanntlich zu - als "verschärfte Verhörmethoden" verharmlosten - Folterungen gekommen. Andererseits erkannten die Vereinigten Staaten nunmehr immerhin die Geltung des UN-Übereinkommens gegen Folter auch in Guantánamo Bay an. Dreißig Jahre nach der Unterzeichnung dieser Konvention startete Amnesty International 2014 seine vielbeachtete und verdienstvolle Kampagne "Stop Folter".

So kritikwürdig manches in den Vereinigten Staaten ist, in anderen Ländern ist die Lage ungleich prekärer. So waren etwa in der Volksrepublik China auch nach Abschaffung des berüchtigten Systems der "Umerziehung durch Arbeit" willkürliche Inhaftierungen ebenso wie Folter und andere Misshandlungen festgenommener Personen noch immer an der Tagesordnung. Das Recht auf freie politische Meinungsäußerung wird ebenso wenig geachtet wie die Religionsfreiheit. Die Tibeter werden in ihrer eigenen Heimat nach wie vor diskriminiert. Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz gegen Menschenrechtsverletzungen ist nicht erlangbar.

Manche menschenrechtliche Bewertung von Amnesty International ist allerdings schwer verständlich und kaum nachvollziehbar. Etwa kritisiert die Organisation die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die das französische Gesetz, das eine Vollverschleierung des Gesichts im öffentlichen Bereich verbietet, für konventionskonform erklärt hat. Das "Burkaverbot" richte sich "klar gegen die Vollverschleierung muslimischer Frauen und beschneidet damit ihre Rechte auf Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Nichtdiskriminierung"; das Urteil könne "beunruhigende Folgen für die Meinungsfreiheit" haben! Von der fragwürdigen Einordnung einmal ganz abgesehen, passt die Urteilskritik wohl kaum mit der andernorts bitter beklagten Unterdrückung von Frauen in Afrika und Asien zusammen.

Der Bundesrepublik Deutschland wird vorgeworfen, die Untersuchung diskriminierender Angriffe auf Asylsuchende und Minderheiten beziehungsweise die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen sei "nach wie vor unzulänglich". Dieser Vorwurf ist ungeachtet der gravierenden Mängel bei den Ermittlungen zu den Morden des NSU in dieser Pauschalität unhaltbar. Die von Amnesty kritisch vermerkten einzelnen Protestveranstaltungen gegen Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende dürften dagegen, auch wenn man sie politisch beanstanden mag, sofern gewaltlos, von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt sein.

Das von Amnesty konstatierte wachsende Misstrauen gegenüber europäischen Institutionen, ob berechtigt oder unberechtigt, kann sicherlich Gegenstand politischer Sorge sein. Mit Menschenrechtsverletzungen hat es ganz bestimmt ebenso wenig etwas zu tun wie - unter Umständen ihrerseits kritikwürdige - Reformvorschläge betreffend die Jurisdiktionsgewalt des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Hier stellt Amnesty International nicht mehr Menschenrechtsverletzungen fest, sondern betreibt eine durchaus fragwürdige Menschenrechtspolitik. Erst recht gilt dies für die Problematik des Schwangerschaftsabbruchs; dass ungeborene Menschen Träger fundamentaler Menschenrechte sein könnten, die bei völliger Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs rechtlich schutzlos gestellt werden, kommt der Organisation, die ansonsten den Menschenrechtsschutz immer weiter ausdehnt, überhaupt nicht mehr in den Sinn. Stattdessen wird der Schwangerschaftsabbruch als vermeintliches "reproduktives Recht" behandelt, und jedes Land, das ein solches "Recht" nicht vorbehaltlos anerkennt, sieht sich dem Vorwurf der Menschenrechtsverletzung ausgesetzt.

Insgesamt bleibt nicht nur die menschenrechtliche Lage auf der Welt zwiespältig; auch die Bewertung des Berichts kann nur gemischt ausfallen. So verdienstvoll dessen weltweite Beobachtung und Registrierung der Menschenrechtslage im Allgemeinen ist, so problematisch ist doch mitunter die Einschätzung, was eine Menschenrechtsverletzung darstellt und was nicht.

CHRISTIAN HILLGRUBER

Amnesty International Report 2014/15. Zur weltweiten Lage der Menschenrechte. Deutsche Ausgabe. S. Fischer Verlag, Frankfurt 2015. 528 S., 14,99 [Euro].

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Der Amnesty-Bericht sollte Pflichtlektüre sein für alle Verantwortlichen in der internationalen Politik. Daniel Haufler Berliner Zeitung 20150523