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Mit dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz erhalten Hilfen für psychisch kranke oder behinderte Personen erstmals in Baden-Württemberg eine gesetzliche Grundlage. Die bislang im Unterbringungsgesetz (UBG) niedergelegten Regelungen über die öffentlich-rechtliche Unterbringung sowie den Maßregelvollzug wurden überarbeitet und ebenfalls in dieses Gesetzeswerk integriert. Außerdem hat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz erhalten Hilfen für psychisch kranke oder behinderte Personen erstmals in Baden-Württemberg eine gesetzliche Grundlage. Die bislang im Unterbringungsgesetz (UBG) niedergelegten Regelungen über die öffentlich-rechtliche Unterbringung sowie den Maßregelvollzug wurden überarbeitet und ebenfalls in dieses Gesetzeswerk integriert. Außerdem hat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) abgelöst und ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Insofern waren auch hier die Kommentierungen der neuen Rechtslage anzupassen.
Autorenporträt
Meyder, Julia
Julia Meyder ist Juristin und arbeitet als Regierungsdirektorin im Sozialministerium Baden-Württemberg. Sie war während der Gesetzesnovellierung im Psychiatriereferat tätig und an der Erarbeitung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Personen maßgeblich beteiligt.

Wiedwald, Achim
Achim Wiedwald ist Jurist und arbeitet als Richter am Amtsgericht beim Amtsgericht Ludwigsburg, beim Landgericht Stuttgart und derzeit abgeordnet beim Oberlandesgericht Stuttgart. Er war im Wege einer Abordnung im Sozialministerium Baden-Württemberg tätig und hat entscheidend an der umfassenden gesetzlichen Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen bei der Durchführung der Unterbringung von psychisch kranken und sucht- oder drogenkranken Straftäterinnen und Straftätern (Maßregelvollzug) mitgewirkt.

Stolz, Konrad
Prof. Konrad Stolz ist Jurist und war langjährig als Richter am Amtsgericht Stuttgart tätig, u.a. als Jugendrichter, Familienrichter und Unterbringungsrichter. Danach übernahm er eine Professur für Familien- und Jugendhilferecht an der Fachhochschule Esslingen. Im Ruhestand ist er ehrenamtlich u.a. an der IBB-Stelle Stuttgart und in den Ethikkomitees der Kreiskliniken Esslingen sowie der Diakonie Stetten engagiert. Er ist Koautor der dritten Auflage des Kommentars zum Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg und gestaltet seit 1999 gemeinsam mit Johannes Warmbrunn ein Seminar zum Unterbringungsrecht in der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden-Württemberg.

Warmbrunn, Johannes
Dr. med. Johannes Warmbrunn ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und arbeitet als Ministerialrat im Sozialministerium Baden-Württemberg. Er ist Koautor der zweiten und dritten Auflage des Kommentars zum Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg und gestaltet seit 1999 gemeinsam mit Konrad Stolz ein Seminar zum Unterbringungsrecht in der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden-Württemberg.