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Der Kommentar gibt verlässliche Auskunft zu den Rechten und Pflichten in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen und wurde nun in 8. Auflage vollständig überarbeitet:-GuKG in der Fassung der letzten Novellen 2016 und 2017 mit inhaltlichen Schwerpunkten wieoNeue Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschulen sowie Neugestaltung des Kompetenzbereichs und Festlegung weiterer Spezialisierungen in dieser Berufsgruppeoneues Berufsbild der Pflegefachassistenz und Weiterführung des Berufs der Pflegehilfe als PflegeassistenzoBeibehaltung der Ausbildung in den…mehr

Produktbeschreibung
Der Kommentar gibt verlässliche Auskunft zu den Rechten und Pflichten in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen und wurde nun in 8. Auflage vollständig überarbeitet:-GuKG in der Fassung der letzten Novellen 2016 und 2017 mit inhaltlichen Schwerpunkten wieoNeue Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschulen sowie Neugestaltung des Kompetenzbereichs und Festlegung weiterer Spezialisierungen in dieser Berufsgruppeoneues Berufsbild der Pflegefachassistenz und Weiterführung des Berufs der Pflegehilfe als PflegeassistenzoBeibehaltung der Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen an den Gesundheits- und KrankenpflegeschulenoAuslaufen der speziellen Grundausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege sowie der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege zugunsten einer einheitlichen Grundausbildung mit nachfolgenden Spezialisierungen-NEU im Werk: das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das ab Mitte 2018 diplomierte KrankenpflegerInnen, PflegeassistentInnen, PhysiotherapeutInnen und LogopädInnen vor Beginn ihrer Berufsausübung zur Registrierung verpflichtet-ausführliche Anmerkungen samt Hinweisen auf Judikatur und Gesetzesmaterialien als Hilfe zur Auslegung
Autorenporträt
Dr. Susanne Weiss und Mag. Alexandra Lust sind im BMGF für Legistik, Vollziehung sämtlilcher Rechtsgrundlagen der Gesundheitsberufe sowie EU-Angelegenheiten der Berufsanerkennung und bildungspolitischer Maßnahmen zuständig.