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Verschlüsselung der eigenen E-Mail-Kommunikation. Moralisch nicht zu vertreten oder notwendig? - Bitter, Wilke
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Theater-, Film- und Medienwissenschaften), Veranstaltung: Edward Snowden und die Medien der Überwachung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zivilisatorische Errungenschaft des Briefgeheimnisses im Sinne einer freien, gleichen und geheimen Kommunikation wurde nicht in das Zeitalter digitaler Kommunikation im World Wide Web überführt. Der elektronische Postverkehr, mit der E-Mail als Flaggschiff verwendeter Technologien und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Theater-, Film- und Medienwissenschaften), Veranstaltung: Edward Snowden und die Medien der Überwachung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zivilisatorische Errungenschaft des Briefgeheimnisses im Sinne einer freien, gleichen und geheimen Kommunikation wurde nicht in das Zeitalter digitaler Kommunikation im World Wide Web überführt. Der elektronische Postverkehr, mit der E-Mail als Flaggschiff verwendeter Technologien und inoffiziellem Erbe des persönlichen und professionellen Briefverkehrs, steht in der Regel nicht unter demselben gesetzlichen Schutz wie der herkömmliche Briefverkehr; dafür häufig aber unter dem Zugriff staatlicher Geheimdienste. Akteure staatlicher Behörden halten dem Argument der Notwendigkeit geheimer Kommunikation den Aspekt der Sicherheit entgegen: Zugunsten der allgemeinen Sicherheit im Angesicht internationaler Terrorgefahr soll von vornherein auf eigenständige Verschlüsselung der persönlichen Kommunikation verzichtet werden.Das Ziel der Arbeit ist eine Antwort auf die Frage, ob ein eigenmächtig realisiertes Briefgeheimnis in der Form von Verschlüsselung des eigenen, persönlichen E-Mailverkehrs unabhängig vom Kommunikationsinhalt zum Zweck des Schutzes oder der Wiederherstellung informationeller Privatheit als legitim zu betrachten ist. Dazu werden zunächst nach einer Kontextualisierung des Themas in staatlicher Gesetzgebung und Überwachungsmaßnahmen nach dem 11. September 2001 die Argumente eines prominenten Gegners privater Verschlüsselung aufgezeigt. James B. Comey, amtierender Direktor des Federal Bureau of Investigation (FBI), plädierte im Oktober 2014 vor dem Publikum des Think Tanks Brookings Institution in Washington, DC öffentlichkeitswirksam für die Unterlassung privater Verschlüsselung, Akzeptanz staatlicher Überwachung und Kooperation privatwirtschaftlicher Unternehmen mit der Strafverfolgung - jeweils zugunsten gesamtgesellschaftlicher und individueller Sicherheit. Damit bezieht Comey eine distinktive Position, der sich die Haltung deutscher Regierungspolitiker nur kryptisch annähern. Finn Brunton und Helen Nissenbaum, obwohl sie für die Vertretbarkeit der Verschleierung von Nutzeraktivität im World Wide Web argumentieren, weisen in ihren Ausführungen dazu auf stichhaltige Problembereiche verschleiernder Praktiken hin, die Comey zum Teil in der Ablehnung eigenmächtiger Verschlüsselung beipflichten: Der Vorwurf der Verschwendung oder Beschädigung von Ressourcen und Datenbanken ("waste, pollution or system damage") treffen trotz Brunton und Nissenbaums konträrer Agenda auch in der Betrachtung privater E-Mailverschlüsselung zu.