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Die vorliegende Schrift bezweckt, im Rahmen eincr Darstellung der amtlichen Lehensmittel iiberwachung uber das neue Lebensmittel- und lledarfsgegcnstamlegcsctz zu unterrichten, das im vorigen lahr in Kraft getreten ist. Urspriinglich fiir Lebcnsmittclehemiker als cine erste Ein fiihrung in dieses Gebiet bestimmt (sic bildet ein Kapitcl des Lehrbuchs von W. Heimann "Grund ziige der Lebensmittelchemie"), will sic in Gestalt dieser Sonderausgabe einen weiteren Kreis erreichen, namlich diejenigen, die sieh als Angehorige naturwissenschaftlich, technisch oder medizinisch orientierter Berufsgruppen…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Schrift bezweckt, im Rahmen eincr Darstellung der amtlichen Lehensmittel iiberwachung uber das neue Lebensmittel- und lledarfsgegcnstamlegcsctz zu unterrichten, das im vorigen lahr in Kraft getreten ist. Urspriinglich fiir Lebcnsmittclehemiker als cine erste Ein fiihrung in dieses Gebiet bestimmt (sic bildet ein Kapitcl des Lehrbuchs von W. Heimann "Grund ziige der Lebensmittelchemie"), will sic in Gestalt dieser Sonderausgabe einen weiteren Kreis erreichen, namlich diejenigen, die sieh als Angehorige naturwissenschaftlich, technisch oder medizinisch orientierter Berufsgruppen rasch, aber doch hinreichend genau, iiher das neue Gesetz und die Aufgaben der Lebensmitteliiberwachung informieren mochten. Gedacht ist dabei an Lebensmitteltechnologen, Ernahrungswissenschaftler, Pharmazeuten, Mediziner, Tierarzte unll verwandte Fachriehtungen, aber auch an Wirtschaftskontrolldienstbeamte, Lebensmittelkon trolleure und sonstige mit der Durchfiihrung der Lebensmittcliiberwachung betraute Personen. 1m Hinblick darauf wurde versucht, den wesentlichen Inhalt des Lebensmittel- und lledarfs gegenstandegesetzes in knapper Form unter Heranziehung von lleispielen erlauternd wieder zugeben und dabei die Anderungen, die sich gegeniiber der bisherigen Rechtslage ergehen hahen, besonders herauszustellen. Der Gesetzestext und einige dazugehorige Rechtsvorschriften sind aus zugsweise im Anhang abgedruckt. Zu der Begriffsbestimmung fur Arzneimittel (Anhang 4) ist zu bemerken, daB das neue, soeben verabsehiedete Arzneimittelgesetz in seinen wesentlichen Teilcn erst am 1. Januar 1978 in Kraft treten wird. An der begrifflichen Abgrenzung der Lebensmittel, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstande von den Arzneimitteln wird sich dann aber nichts lind ern.