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Die obligatorische Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel stellt einen Hauptstreitpunkt im Handelskonflikt zwischen den USA und der EG dar, der auch vor der WTO ausgetragen wird. Dabei geht es vor allem um den Spielraum für nationalen Verbraucher- und Umweltschutz gegenüber Freihandelsinteressen.
Jan-Erik Burchardi untersucht zunächst den Gesetzeszweck und die Ausgestaltung der europäischen Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Dabei wird gezeigt, dass vorrangiges Ziel der bisherigen Kennzeichnung die Vermittlung von Produktinformationen für eine
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Produktbeschreibung
Die obligatorische Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel stellt einen Hauptstreitpunkt im Handelskonflikt zwischen den USA und der EG dar, der auch vor der WTO ausgetragen wird. Dabei geht es vor allem um den Spielraum für nationalen Verbraucher- und Umweltschutz gegenüber Freihandelsinteressen.

Jan-Erik Burchardi untersucht zunächst den Gesetzeszweck und die Ausgestaltung der europäischen Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Dabei wird gezeigt, dass vorrangiges Ziel der bisherigen Kennzeichnung die Vermittlung von Produktinformationen für eine informierte Kaufentscheidung ist. Dagegen hat Gesundheitsschutz durch Risikoinformation nur untergeordnete Bedeutung.

Anhand der folgenden Prüfung der Vereinbarkeit mit den Vorschriften des Welthandelsrechts, kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass die untersuchte Kennzeichnung aus Gründen der Verbraucherinformation nicht gegen das Welthandelsrecht, und insbesondere das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT) verstößt.

Abschließend wird auf das gegenwärtig laufende WTO-Verfahren und die mit dem Paradigmenwechsel in den novellierten Kennzeichnungsvorschriften verbundenen Risiken eingegangen.