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Frontmatter -- Inhalts-Uebersicht der ersten Abtheilung des zweiten Bandes. -- Erster Theil. Von den landwirtschaftlichen Behörden und deren Organen -- Zweiter Theil. Von der Beseitigung der in Betreff der persönlichen Freiheit der Staatsbürger und der freien Verfügung über das Grund-Eigenthum bestandenen Beschränkungen und Hindernisse der Landes-Kultur -- Dritter Theil. Von der Ablösung der Reallasten und der Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, und von den Gemeinheits- Theilungen -- Erste Abtheilung. Von der Ablösung der Reallasten und der Regulirung der gutsherrlichen…mehr

Produktbeschreibung
Frontmatter -- Inhalts-Uebersicht der ersten Abtheilung des zweiten Bandes. -- Erster Theil. Von den landwirtschaftlichen Behörden und deren Organen -- Zweiter Theil. Von der Beseitigung der in Betreff der persönlichen Freiheit der Staatsbürger und der freien Verfügung über das Grund-Eigenthum bestandenen Beschränkungen und Hindernisse der Landes-Kultur -- Dritter Theil. Von der Ablösung der Reallasten und der Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, und von den Gemeinheits- Theilungen -- Erste Abtheilung. Von der Ablösung der Reallasten und der Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse -- Erster Abschnitt. Die Ablösungs- und Regulierungs - Gesetze, welche für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer belegenen Landeslheile, zur Anwendung kommen. Part 1 -- Erster Abschnitt. Die Ablösungs- und Regulierungs - Gesetze, welche für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer belegenen Landeslheile, zur Anwendung kommen. Part 2 -- Erster Abschnitt. Die Ablösungs- und Regulierungs - Gesetze, welche für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer belegenen Landeslheile, zur Anwendung kommen. Part 3 -- Zweiter Abschnitt. Die Ablösungs- und Regulirungs-Gesetze, welche nur für einzelne Provinzen und Gebietstheile der Monarchie zur Anwendung kommen. Vorbemerkung -- Zweiter Unter-Abschnitt, Spezieller Kommen