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Nicht jede Baustreitigkeit muss zum Bauprozess führen
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Rüdiger Robert
SG-Bau ist die meistverwendete Grundlage für Schiedsgerichtsverfahren.
Bestandteil des ARGE-Mustervertrages
Wird von den Verbänden der Bauindustrie zur Anwendung empfohlen.
Deutsche Gesellschaft für Baurecht macht umfangreiche Werbung für SGO.
Vorwort mit Muster einer Schiedsgerichtsverordnung - Einleitende Bestimmungen - Zusammensetzung des Schiedsgerichts - Ablehnung und Ersetzung von Schiedsrichtern - Verfahren - Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens - Kosten des
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Produktbeschreibung
Nicht jede Baustreitigkeit muss zum Bauprozess führen

Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Rüdiger Robert
SG-Bau ist die meistverwendete Grundlage für Schiedsgerichtsverfahren.
Bestandteil des ARGE-Mustervertrages
Wird von den Verbänden der Bauindustrie zur Anwendung empfohlen.
Deutsche Gesellschaft für Baurecht macht umfangreiche Werbung für SGO.

Vorwort mit Muster einer Schiedsgerichtsverordnung - Einleitende Bestimmungen - Zusammensetzung des Schiedsgerichts - Ablehnung und Ersetzung von Schiedsrichtern - Verfahren - Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens - Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens - Auszüge aus der Zivilprozessordnung (ZPO)

Rezension:
"Die Herausgeber dieses Bandes verfügen über umfangreiche Erfahrungen als Schiedsrichter und kommentieren ausführlich und praxisnah die novellierte Schiedsgerichtsordnung." Blickpunkt Wirtschaft, 06/2002

"Mit der SGOBau ist den von Baustreitigkeiten Betroffenen eine Verfahrensordnung an die Hand gegeben, die in vielen Fällen die bessere Alternative zum Bauprozess vor dem ordentlichen Gericht darstellt. Die vorgelegte zweite Auflage dieses Kommentars stellt eine wertvolle Ergänzung hierzu dar und sollte deshalb in keiner mit dem privaten Baurecht befassten Kanzlei fehlen."
SchiedsVZ, 05/2003

Baustreitigkeiten setzen erhebliche Fachkenntnisse auf bautechnischem und bauwirtschaftlichem Gebiet voraus. Bei Bauprozessen vor ordentlichen Gerichten werden deshalb Bausachverständige hinzugezogen. Es kann deshalb in vielen Fällen Kosten sparender und schneller sein, wenn der Streit durch ein schiedsgerichtliches Verfahren beigelegt wird.
Die Grundlage für ein schiedsgerichtliches Verfahren bei Baustreitigkeiten ist die "Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau" (SGO Bau). Die SGO Bau wird von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. herausgegeben.
Die Autoren kommentieren ausführlich, kompetent und praxisnah die einzelnen Abschnitte der SGO Bau.

Autorenporträt
Rechtsanwalt Prof. Wolfgang Heiermann ist seit über 30 Jahren als Schiedsrichter und Vorsitzender von Schiedsgerichten im In- und Ausland tätig und konnte so in der materiellen und formellen Abwicklung von Schiedsverfahren vielfältige Erfahrungen sammeln. Prof. Heiermann war lange Jahre Mitglied des Vorstandes des DIS, Deutsches Institut für Schiedsgerichtswesen und wird in den Schiedsgerichtslisten des DIS, ICC Europäische Schiedsgerichtsordnung, ebenso geführt wie in der Sachverständigenliste zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau (SGO Bau).

Rechtsanwältin Andrea Kullack hat aufgrund ihrer Tätigkeiten in Bau- und Vergaberecht umfangreiche Erfahrungen gesammelt, die sie in verschiedenste Schiedsverfahren einbringen konnte, und ist in der Sachverständigenliste zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau (SGO Bau) aufgeführt.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bayer ist langjähriger Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Bremen- Nordniedersachsen e.V.
Seine Beratungstätigkeit auf dem Baurechtssektor prädestiniert ihn, Fragen der Streitschlichtung verstärkt zu bearbeiten. Dr. Bayer hat zahlreiche Schiedsgerichtsverfahren abgewickelt.
Rezensionen
"Die Herausgeber dieses Bandes verfügen über umfangreiche Erfahrungen als Schiedsrichter und kommentieren ausführlich und praxisnah die novellierte Schiedsgerichtsordnung." Blickpunkt Wirtschaft, 06/2002

"Mit der SGOBau ist den von Baustreitigkeiten Betroffenen eine Verfahrensordnung an die Hand gegeben, die in vielen Fällen die bessere Alternative zum Bauprozess vor dem ordentlichen Gericht darstellt. Die vorgelegte zweite Auflage dieses Kommentars stellt eine wertvolle Ergänzung hierzu dar und sollte deshalb in keiner mit dem privaten Baurecht befassten Kanzlei fehlen."
SchiedsVZ, 05/2003