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Kollegialgerichte entscheiden durch Mehrheit. Doch warum wird das demokratische Mehrheitsprinzip bei Gerichten angewendet? Wann ist eine andere als eine einfache Mehrheit erforderlich? Wie lassen sich die individuellen Ansichten der Richter zu einem kollektiven Urteil aggregieren? Was tun bei Stimmengleichheit? Roman Kaiser geht diesen Fragen nach Rechtfertigung, Grenzen und Umsetzung des Mehrheitsprinzips in der Judikative nach. Ausgehend vom deutschen Gerichtsverfassungsrecht nimmt er die kollegialgerichtliche Abstimmung rechtsphilosophisch und entscheidungstheoretisch unter die Lupe. Die…mehr

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Produktbeschreibung
Kollegialgerichte entscheiden durch Mehrheit. Doch warum wird das demokratische Mehrheitsprinzip bei Gerichten angewendet? Wann ist eine andere als eine einfache Mehrheit erforderlich? Wie lassen sich die individuellen Ansichten der Richter zu einem kollektiven Urteil aggregieren? Was tun bei Stimmengleichheit? Roman Kaiser geht diesen Fragen nach Rechtfertigung, Grenzen und Umsetzung des Mehrheitsprinzips in der Judikative nach. Ausgehend vom deutschen Gerichtsverfassungsrecht nimmt er die kollegialgerichtliche Abstimmung rechtsphilosophisch und entscheidungstheoretisch unter die Lupe. Die dabei herausgearbeitete Dichotomie von epistemischer und prozeduraler Perspektive auf die Entscheidungsfindung in Richterkollegien zeigt sowohl die Divergenzen zwischen verschiedenen Prozessarten als auch die Unterschiede der gerichtlichen zur politischen Mehrheitsentscheidung auf. Das Werk wurde mit dem Universitätspreis 2020 der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg ausgezeichnet. Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft in München und Oxford; 2016 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie der Universität Augsburg; 2019 Promotion; seit 2019 Rechtsreferendar in München.

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Autorenporträt
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft in München und Oxford; 2016 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie der Universität Augsburg; 2019 Promotion; seit 2019 Rechtsreferendar in München.