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Tim Bremke untersucht in seiner Abhandlung, ob Kommunen bei städtebaulichen Kooperationsvorhaben sich ihren Partner frei aussuchen dürfen oder aber im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung ermitteln müssen. Er greift damit eine Frage auf, die vor allem durch die sogenannte Ahlhorn-Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. Juni 2007 schlagartig virulent geworden ist und trotz nachfolgender nationaler und vor allem auch europäischer Rechtsprechung bis heute nicht in ihren Einzelheiten verlässlich geklärt ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl aus vergaberechtlicher als auch aus…mehr

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Produktbeschreibung
Tim Bremke untersucht in seiner Abhandlung, ob Kommunen bei städtebaulichen Kooperationsvorhaben sich ihren Partner frei aussuchen dürfen oder aber im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung ermitteln müssen. Er greift damit eine Frage auf, die vor allem durch die sogenannte Ahlhorn-Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. Juni 2007 schlagartig virulent geworden ist und trotz nachfolgender nationaler und vor allem auch europäischer Rechtsprechung bis heute nicht in ihren Einzelheiten verlässlich geklärt ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl aus vergaberechtlicher als auch aus primär- und verfassungsrechtlicher Sicht weitreichende Ausschreibungspflichten bestehen. Anschließend wendet er die rechtlichen Vorgaben auf die einzelnen Sachverhalte und Konstellation städtebaulicher Vorhaben an.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Tim Bremke studierte Rechtswissenschaften mit einem Schwerpunkt im Öffentlichen Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld. Nach dem Ersten Staatsexamen promovierte er an der Universität Bielefeld zu einem vergaberechtlichen Thema. Promotionsbegleitend und während des Referendariats war er mehr als vier Jahre für eine internationale Großkanzlei tätig. Inzwischen ist der Autor in dieser Kanzlei als Rechtsanwalt tätig und berät im gesamten Bereich des Öffentlichen Rechts.