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Schwerpunkt der Arbeit ist die Darstellung und Untersuchung möglicher Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche des Investors gegen die Gemeinde, wenn diese ihre Bauleitplanung ändert. Problematisch ist der Ersatz des Vertrauensschadens insbesondere dann, wenn die Gemeinde Abstand von einem Vorhaben nach 7 BauGB-MaßnG, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, nimmt. Während durch die Übernahme des Vorhaben- und Erschließungsplans in 12 BauGB zum 1.1.1998 die Entschädigungsregelung 39 BauGB nun uneingeschränkt anwendbar ist, bleibt der Ersatz des Vertrauensschadens des Investors für die aufgrund…mehr

Produktbeschreibung
Schwerpunkt der Arbeit ist die Darstellung und Untersuchung möglicher Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche des Investors gegen die Gemeinde, wenn diese ihre Bauleitplanung ändert. Problematisch ist der Ersatz des Vertrauensschadens insbesondere dann, wenn die Gemeinde Abstand von einem Vorhaben nach
7 BauGB-MaßnG, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, nimmt. Während durch die Übernahme des Vorhaben- und Erschließungsplans in
12 BauGB zum 1.1.1998 die Entschädigungsregelung
39 BauGB nun uneingeschränkt anwendbar ist, bleibt der Ersatz des Vertrauensschadens des Investors für die aufgrund von
7 BauGB-MaßnG begonnenen Bauvorhaben problematisch. Der Investor hat nämlich auf den Bestand einer Vorhaben- und Erschließungsplansatzung vertraut und nicht - wie es für einen Entschädigungsanspruch aus
39 BauGB erforderlich ist - auf den Bestand eines Bebauungsplans. In der Arbeit soll aufgezeigt werden, daß nur die analoge Anwendung von
39 BauGB zu einem gerechten Ergebnis führt, da der Investor ansonsten, ohne eine zusätzliche Pflichtverletzung durch die Gemeinde, seine für die Verwirklichung des Bauvorhabens gemachten Aufwendungen nicht ersetzt bekommt. Darüber hinaus werden eine Reihe weiterer baurechtlicher Probleme in Hinblick auf die Entschädigungsregelungen der

39 ff. BauGB behandelt.
Autorenporträt
Die Autorin: Maike Tjarda Müller, Jahrgang 1970, studierte Rechtswissenschaft an der Universität in Mannheim sowie in Amiens/Frankreich und legte 1998 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Ihre Ausbildung wurde durch die Arbeit in internationalen Wirtschaftskanzleien in Deutschland sowie in London und New York begleitet. Die Autorin ist Rechtsanwältin in Mannheim.