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Immer mehr Kommunen gehen dazu über, öffentliche Aufgaben durch privatrechtlich organisierte Gesellschaften abzuwickeln und zur besseren Steuerung und Kontrolle den Aufsichtsrat solcher Gesellschaften mit gemeindlichen Vertretern zu besetzen. An der Rechtsstellung dieser Aufsichtsratsmitglieder macht sich in der Praxis häufig der Streit fest, ob die kommunalrechtlichen Regelungen über die Steuerung von wirtschaftlichen Unternehmen in Privatrechtsform mit den gesellschaftsrechtlichen Regelungen vereinbar sind. Es bestehen zwei nahezu unversöhnliche Pflichtenkonflikte: Erstens die…mehr

Produktbeschreibung
Immer mehr Kommunen gehen dazu über, öffentliche Aufgaben durch privatrechtlich organisierte Gesellschaften abzuwickeln und zur besseren Steuerung und Kontrolle den Aufsichtsrat solcher Gesellschaften mit gemeindlichen Vertretern zu besetzen. An der Rechtsstellung dieser Aufsichtsratsmitglieder macht sich in der Praxis häufig der Streit fest, ob die kommunalrechtlichen Regelungen über die Steuerung von wirtschaftlichen Unternehmen in Privatrechtsform mit den gesellschaftsrechtlichen Regelungen vereinbar sind. Es bestehen zwei nahezu unversöhnliche Pflichtenkonflikte: Erstens die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht und die kommunalrechtliche Auskunftspflicht sowie zweitens die gesellschaftsrechtliche Weisungsfreiheit und die kommunalrechtliche Weisungsgebundenheit gemeindlicher Vertreter im Aufsichtsrat.
Autorenporträt
Der Autor: Tobias Faber absolvierte sein Studium und Referendariat in Gießen, Frankfurt am Main und Kapstadt (Südafrika). Daneben war er u. a. als Abgeordneter des Kreistages Gießen tätig und stand an der Spitze des Verwaltungsrates eines kommunalen Entsorgers. Seit Anfang 2007 ist der Autor in einer internationalen Sozietät als Rechtsanwalt tätig.