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Die Auswirkungen der staatlichen Schulhoheit beschränken Eltern und Schüler in ihrem Lebensbereich. Diese wissenschaftliche Abhandlung beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit einer der neuesten Entwicklungen im deutschen Schulwesen - der Einführung der Ganztagsschule. Welche grundgesetzlichen Rechte von Eltern und Kindern sind hierdurch betroffen? Werden die Eingriffe in Grundrechte durch schulorganisatorische Maßnahmen wie die Ganztagsschule in der Politik und Rechtsprechung zu Recht hingenommen? Welchen Regelungsspielraum haben Gesetzgebung und Exekutivgewalt im Schulwesen? Die Arbeit…mehr

Produktbeschreibung
Die Auswirkungen der staatlichen Schulhoheit beschränken Eltern und Schüler in ihrem Lebensbereich. Diese wissenschaftliche Abhandlung beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit einer der neuesten Entwicklungen im deutschen Schulwesen - der Einführung der Ganztagsschule. Welche grundgesetzlichen Rechte von Eltern und Kindern sind hierdurch betroffen? Werden die Eingriffe in Grundrechte durch schulorganisatorische Maßnahmen wie die Ganztagsschule in der Politik und Rechtsprechung zu Recht hingenommen? Welchen Regelungsspielraum haben Gesetzgebung und Exekutivgewalt im Schulwesen? Die Arbeit skizziert die Entwicklung und Zielstellung der modernen Ganztagsschule und beantwortet die aufgeworfenen Fragen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten.
Autorenporträt
Die Autorin: Malaika Broosch, 1978 in Leipzig geboren, absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Jena bis zum Ersten Staatsexamen im Jahr 2003. Danach war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der dortigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät beschäftigt. Zur Zeit befindet sich die Autorin im Rechtsreferendariat in Hessen.
Rezensionen
«Die Monographie von Broosch ist äußerst empfehlenswert. Erstmals liegt eine Studie vor, die sich eingehend mit dem elterlichen Erziehungsrecht und der staatlichen Schulaufsicht unter Einbeziehung der geschichtlichen Entwicklung der Ganztagsschule befasst. Die Monographie ist gut lesbar und überzeugt durch ihr methodisches Vorgehen sowie die Stringenz in der Argumentation.» (Annette Guckelberger, Recht der Jugend und des Bildungswesens)