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Für die Kommunen ist die Befassung mit dem oftmals ungeliebten Beihilferecht heute eine zwingende Notwendigkeit. Die Abhandlung "EU-Beilhilferecht in der kommunalen Praxis" gibt den Kommunen einen Überblick über die Grundzüge des Beihilferechts. Die vorliegende 3. Auflage berücksichtigt neben einer allgemeinen Aktualisierung die umfangreichen Bekanntmachungen der Kommission zum Begriff der Beihilfe und zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen. Erläutert werden verschiedene direkte Zahlungen der Kommunen an ihre Beteiligungsunternehmen unter beihilferechtlichen Aspekten. Ferner wird auf…mehr

Produktbeschreibung
Für die Kommunen ist die Befassung mit dem oftmals ungeliebten Beihilferecht heute eine zwingende Notwendigkeit. Die Abhandlung "EU-Beilhilferecht in der kommunalen Praxis" gibt den Kommunen einen Überblick über die Grundzüge des Beihilferechts. Die vorliegende 3. Auflage berücksichtigt neben einer allgemeinen Aktualisierung die umfangreichen Bekanntmachungen der Kommission zum Begriff der Beihilfe und zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen. Erläutert werden verschiedene direkte Zahlungen der Kommunen an ihre Beteiligungsunternehmen unter beihilferechtlichen Aspekten. Ferner wird auf einzelne typische kommunale Tätigkeitsbereiche wie Krankenhäuser, Wirtschaftsförderung, ÖPNV, Kulturförderung u.a. näher eingegangen. Zudem werden praktische Lösungsansätze zum Aufspüren von Beihilfetatbeständen aufgezeigt. Die bei der Ausgestaltung von sog. Betrauungsakten sich ergebenden steuerlichen Aspekte und Risiken werden beschrieben und steuerrechtliche Lösungen für die Praxis vorgestellt. Die Kommune selbst wie auch deren Unternehmen und Einrichtungen können von zwei Seiten mit dem Beihilferecht in Berührung kommen: sowohl als Geber als auch Empfänger von Beihilfen. In beiden Fällen ist die Gefahr ungewollter Rechtsverletzungen hoch. So haben künftig auch die Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung Risiken aus beihilferelevanten Sachverhalten aufzudecken, sodass entsprechende Rückstellungen belastend in die Passivseite der Bilanz eingehen. Soweit Geschäftsführer derartige Risiken übersehen, liegt eine Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht vor, die am Ende sogar zu einer Haftung führen kann. Die Darstellung versteht sich als eine Handreichung für den kommunalen Praktiker und gibt den Kommunen ein
Autorenporträt
Bernd Leippe, Dipl.-Finw., war Ltd. Städt. Verwaltungsdirektor in Essen und referiert über das Thema bei Veranstaltungen, u. a. beim KBW (Kommunales Bildungswerk e. V.).