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Am subventionsrechtlichen Beispiel wird das dreieckige Rechtsverhältnis (Subventionsempfänger-Vergabebehörde-Konkurrent) als Dreieck behandlungsbedürftig und handhabbar dargestellt, d.h. gerade nicht unter Auflösung in zwei getrennt zu behandelnde Zweiecke (z.B. Vergabebehörde-Begünstigter und Vergabebehörde- Drittbetroffener). Letztgenanntes kennzeichnet etwa die Leistung der herrschenden Schutznormtheorie. Konkurrentenklagen im Subventions- und Steuerrecht ermöglichen so die exemplarische Suche nach Kriterien der Thematisierung sozialer oder gesellschaftlicher Probleme unter Einschluß…mehr

Produktbeschreibung
Am subventionsrechtlichen Beispiel wird das dreieckige Rechtsverhältnis (Subventionsempfänger-Vergabebehörde-Konkurrent) als Dreieck behandlungsbedürftig und handhabbar dargestellt, d.h. gerade nicht unter Auflösung in zwei getrennt zu behandelnde Zweiecke (z.B. Vergabebehörde-Begünstigter und Vergabebehörde- Drittbetroffener). Letztgenanntes kennzeichnet etwa die Leistung der herrschenden Schutznormtheorie.
Konkurrentenklagen im Subventions- und Steuerrecht ermöglichen so die exemplarische Suche nach Kriterien der Thematisierung sozialer oder gesellschaftlicher Probleme unter Einschluß subjektiver Betroffenheiten, aber nicht als ausschließlich subjektive Betroffenheiten.