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In der Studie wird aus der Perspektive einer theologisch verantworteten Kirchenrechtswissenschaft der gegenwärtige ökumenische Diskurs über die Ehe als unauflöslicher Lebensbund untersucht. Dabei geht es um den Abbau vereinfachender und verfälschender Vorurteile hinsichtlich des Verständnisses der Unauflöslichkeit als unaufgebbares Charakteristikum der Ehe. Hierzu werden die rechtlichen und theologischen Implikationen einer normativ eingeforderten Unauflöslichkeit erörtert. Als Ergebnis der Analyse wird u.a. der Aspekt der Glaubensgebundenheit für die Begründung des christlichen Ehestandes…mehr

Produktbeschreibung
In der Studie wird aus der Perspektive einer theologisch verantworteten Kirchenrechtswissenschaft der gegenwärtige ökumenische Diskurs über die Ehe als unauflöslicher Lebensbund untersucht. Dabei geht es um den Abbau vereinfachender und verfälschender Vorurteile hinsichtlich des Verständnisses der Unauflöslichkeit als unaufgebbares Charakteristikum der Ehe. Hierzu werden die rechtlichen und theologischen Implikationen einer normativ eingeforderten Unauflöslichkeit erörtert. Als Ergebnis der Analyse wird u.a. der Aspekt der Glaubensgebundenheit für die Begründung des christlichen Ehestandes vorgelegt. Von hierher ist auch ein besserer Verständniszugang eröffnet sowohl für die einschlägigen Bestimmungen des CIC als auch für die evangelisch-lutherische Praxis hinsichtlich der Möglichkeit zu neuerlicher Trauung nach erfolgter Ehescheidung. Es werden Erkenntnisse gewonnen, die einen wesentlichen Bezug zur katholischen Doktrin und Rechtsprechung aufweisen.
Autorenporträt
Der Autor: Karl-Heinz Selge, geboren 1961 in Dortmund. Studium der Katholischen Theologie an der Ruhr-Universität Bochum; 1986 Diplom. Studium des Kanonischen Rechts am Institut der Droit Canonique der Université des sciences humaines in Straßburg; 1989 Lizentiat des kanonischen Rechts. Von 1987 bis 1991 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. 1991 Diplôme d'études approfondies en droit canonique (DEA). Seit 1991 Diözesanrichter am Konsistorium des Erzbistums Berlin sowie Lehrbeauftragter für Kirchenrecht an der Theologisch-Pädagogischen Akademie Berlin. Seit 1996 Konsistorialrat; 1999 Promotion an der Theologischen Fakultät der Katholisch-Theologischen Hochschule Linz.