Schade – dieser Artikel ist leider ausverkauft. Sobald wir wissen, ob und wann der Artikel wieder verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
  • Format: ePub

Das Konzernprivileg ist ein im Rahmen des Kartellverbots anerkanntes Prinzip. Die Verbundenheit von Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit führt zur Nichtanwendbarkeit des Artikels 101 AEUV im Innenverhältnis. Die Autorin untersucht, ob dieses Prinzip auch auf Artikel 102 AEUV, insbesondere beim Diskriminierungs- und Behinderungstatbestand, anzuwenden ist. Sie befasst sich zunächst mit dem Begriff der wirtschaftlichen Einheit, der Herleitung des Konzernprivilegs und zieht Parallelen zum deutschen Kartellrecht, wo das Konzernprivileg auch auf den Missbrauchstatbestand des § 19…mehr

  • Geräte: eReader
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 0.44MB
  • FamilySharing(5)
Andere Kunden interessierten sich auch für
Produktbeschreibung
Das Konzernprivileg ist ein im Rahmen des Kartellverbots anerkanntes Prinzip. Die Verbundenheit von Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit führt zur Nichtanwendbarkeit des Artikels 101 AEUV im Innenverhältnis. Die Autorin untersucht, ob dieses Prinzip auch auf Artikel 102 AEUV, insbesondere beim Diskriminierungs- und Behinderungstatbestand, anzuwenden ist. Sie befasst sich zunächst mit dem Begriff der wirtschaftlichen Einheit, der Herleitung des Konzernprivilegs und zieht Parallelen zum deutschen Kartellrecht, wo das Konzernprivileg auch auf den Missbrauchstatbestand des § 19 GWBAnwendung findet. Im Ergebnis spricht sich die Autorin für eine entsprechende Praxis im europäischen Kartellrecht aus und erarbeitet Grundsätze für die praktische Umsetzung.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Wiebke Carstensen studierte Rechtswissenschaften in Köln und Wellington, Neuseeland (LL.M.). Ihr Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf, unter anderem mit Stationen beim Bundeskartellamt und beim Generalkonsulat in Melbourne. Seit 2012 ist sie als Rechtsanwältin im Bereich Kartellrecht in einer Düsseldorfer Kanzlei tätig.