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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Ingolstadt (WFI)), Veranstaltung: Seminar: Ausgewählte Fragen der Bankbetriebslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Hier führte das Beihilferecht nicht wie in anderen Fällen lediglich zur Restrukturierung oder Abwicklung eines einzelnen Unternehmens. Das Beihilferecht wurde vielmehr als Instrument zur Umwälzung und Neuordnung des gesamten öffentlichen Bankensektors in Deutschland genutzt. Mit Folgen, die im…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Ingolstadt (WFI)), Veranstaltung: Seminar: Ausgewählte Fragen der Bankbetriebslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Hier führte das Beihilferecht nicht wie in anderen Fällen lediglich zur Restrukturierung oder Abwicklung eines einzelnen Unternehmens. Das Beihilferecht wurde vielmehr als Instrument zur Umwälzung und Neuordnung des gesamten öffentlichen Bankensektors in Deutschland genutzt. Mit Folgen, die im einzelnen noch gar nicht absehbar sind. Hintergrund ist, dass mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung (siehe hierzu Anhang I) ein zentraler Baustein des öffentlichen Bankensystems betroffen ist, dessen Entfernung eine Überarbeitung der Rechtsgrundlagen für das öffentliche Bankwesen erfordert. Gegenstand des nun abgeschlossenen Verfahrens ist nicht ein offensichtlicher Rechtsverstoß, sondern eine höchst komplexe öffentlich- rechtliche Rechtslage, deren beihilferechtliche Bewertung noch immer äußerst umstritten ist. Trotz dieser ungeklärten Rechtslage und der weit reichenden Konsequenzen einer Umsetzung der Vorstellungen der Europäischen Kommission ist nicht einmal der Abschluss des Verfahrens abgewartet worden. Kaum dass die Kommission das förmliche Prüfungsverfahren eingeleitet hatte, haben sich am 17. Juli 2001 die Deutsche Bundesregierung und die Europäische Kommission im Grundsatz auf eine Reform der Haftungsgrundlagen der Sparkassen und Landesbanken verständigt. Nach Abschaffung der Haftungsmechanismen der öffentlichen Hand ab dem 19. Juli 2005 wird die Zukunft der dazugehörigen Kreditinstitute von einer erfolgreichen Neuordnung abhängen. Insbesondere die Landesbanken werden sich gezwungen sehen, ihre Strategien zu überdenken und sich auf einen verstärkten Wettbewerb nach Ablauf der Übergangszeit einzustellen. In der vorliegenden Arbeit analysiere ich die Handlungsoptionen der öffentlich- rechtlichen Banken nach Aufhebung von Gewährträgerhaftung und Anstaltslast und gebe einen Ausblick auf die hieraus resultierenden Chancen und Risiken. Ausgehen möchte ich zunächst von den Rahmenvorgaben für eine Neugestaltung der Beziehung der Gebietskörperschaften zu den Landesbanken und Sparkassen, die in den Verständigungen getroffen wurden. Um diesen Eckpunkten gerecht zu werden, stehen derzeit unterschiedliche Modelle zur Diskussion. Auch wenn es zu diesem Zeitpunkt schwierig ist, ihre wahrscheinliche Erfolgsquote festzulegen, erscheinen allerdings einige Modelle vielversprechender als andere. Bei der Vorstellung der einzelnen Modelle bewege ich mich von den unmittelbar notwendigen Handlungen zu den weiter in der Zukunft liegenden Optionen.

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