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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen (Fakultät Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die verstärkte Herausbildung von multinationalen Konzernen, im Zuge einer immer weiter fortschreitenden Globalisierung, ermöglicht den in unterschiedlichen Ländern ansässigen Konzernrechtseinheiten Unternehmensgewinne mit Hilfe von irrealen Verrechnungspreisen in Niedrigsteuerländern anfallen zu lassen, um somit die globale…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen (Fakultät Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die verstärkte Herausbildung von multinationalen Konzernen, im Zuge einer immer weiter fortschreitenden Globalisierung, ermöglicht den in unterschiedlichen Ländern ansässigen Konzernrechtseinheiten Unternehmensgewinne mit Hilfe von irrealen Verrechnungspreisen in Niedrigsteuerländern anfallen zu lassen, um somit die globale Gesamtsteuerlast des Konzerns senken zu können. Neben diesem ungerechten Wettbewerbsvorteil gegenüber national agierenden Unternehmen bzw. Konzernen, schadet diese Vorgehensweise dem Steueraufkommen wohlhabender Industrienationen mit entsprechend hoher steuerlicher Abgabenlast für die dort angesiedelten Unternehmen. Auf diese Entwicklung reagieren die nationalen Finanzverwaltungen verstärkt. „Revenue authorities have, in general, become much more aggressive in the transfer pricing arena over the last few years.“ Um dem „internationalen Wettbewerb auf dem Gebiet der steuerlichen Einkommenszurechnung zwischen den Völkerstaaten“ Einhalt zu gebieten, kommt es in vielen Staaten zur Einführung von Vorschriften zur Dokumentation der konzerninternen Verrechnungspreise. Vorreiter in dieser Hinsicht waren die USA mit den US Transfer Pricing Rules. Auch die OECD hat eigene Richtlinien entwickelt, die nun vermehrt von OECD-Mitgliedsstaaten und Nicht-Mitgliedsstaaten in nationales Recht übernommen werden. So hat auch die deutsche Gesetzgebung mit der Verabschiedung des § 90 Abs. 3 AO und weiteren Verordnungen den Weg zu besserer Kontrolle der Konzernverrechnungspreise und damit der Sicherung des Steueraufkommens im Bereich der Unternehmenssteuern geebnet.