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Inhaltsangabe:Einleitung: Seit 1950 wurden in Europa konkrete Schritte in Richtung Integration gesetzt. Die begonnene Entwicklung im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie setzte sich erfolgreich in anderen Wirtschaftsbereichen fort. Eine Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik (GASP) wurde im Jahre 1992 durch Gründung der Europäischen Union (EU) mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt, ebenso die Option einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu späterem Zeitpunkt. Der Aufbau einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ist integrationspolitisch besonders sensibel, da die…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Seit 1950 wurden in Europa konkrete Schritte in Richtung Integration gesetzt. Die begonnene Entwicklung im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie setzte sich erfolgreich in anderen Wirtschaftsbereichen fort. Eine Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik (GASP) wurde im Jahre 1992 durch Gründung der Europäischen Union (EU) mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt, ebenso die Option einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu späterem Zeitpunkt. Der Aufbau einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ist integrationspolitisch besonders sensibel, da die Mitgliedstaaten der Union ihre Souveränität in diesem Bereich behalten wollen. Es ist vor allem der außervertraglichen Entwicklung in Form von Gipfeltreffen des Europäischen Rats zu verdanken, dass die ESVP zügig in Richtung Integration schreitet. Die ESVP ist durch die Festlegung der politischen Kernelemente beim Europäischen Rat in Köln (1999) ins Leben getreten. Seit dem Jahr 2003 werden auf Basis des Vertrags von Nizza EU-autonome Missionen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik geführt. Durch Einsetzung eines Europäischen Konvents zur Ausarbeitung einer Verfassung für Europa wurden dem Verteidigungsbereich neue Impulse gegeben. Mit Inkrafttreten des Verfassungsvertrags wird die ESVP ein eigenständiger Politikbereich. Darüber hinaus werden neue Formen der differenzierten Integration im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik möglich: Art I-41 (5) Verfassungsvertrag für Europa (VVE) sieht die Möglichkeit der Beauftragung einer Gruppe von Mitgliedstaaten mit der Durchführung einer Mission im Rahmen der Union im Dienste ihrer Interessen vor. Aufgrund von Art I-41 (6) VVE besteht die Möglichkeit einiger Mitgliedstaaten, welche anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf militärische Fähigkeiten erfüllen, eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit im Hinblick auf Missionen mit höchsten Anforderungen zu begründen. Darüber hinaus wird in Art I-41 (7) VVE eine für alle Mitgliedstaaten verpflichtende militärische Beistandsklausel eingeführt. Ziel der gegenständlichen Diplomarbeit ist die Darstellung der neuen Formen differenzierter Integration innerhalb des Rahmens der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Vertrag über eine Verfassung für Europa. Die ¿verstärkte¿ und Ständige Strukturierte Zusammenarbeit einiger williger und fähiger Mitgliedstaaten der Union sowie die militärische Beistandsklausel werden ausführlich dargestellt [...]

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Autorenporträt
Mag.iur. Sandra Kramer, diplomierte Juristin, Rechtswissenschaftliches Studium an der Karl-Franzens-Universität Graz, Österreich und an der Université de Bretagne Occidentale, Frankreich, mit Schwerpunkt Europarecht. Abschluss 2005 als Magistra der Rechtswissenschaften. Derzeit tätig als Unternehmensberater in den Bereichen internationale Studien, Healthcare und Energie. Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, Österreich, im Bereich Öffentliches Recht, Energierecht.